21-5149

Poppenbütteler Stieg: Historisches Steingrab retten - Behörden Ping-Pong beenden Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.04.2022 (Drs. 21-4978.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
01.06.2022
05.05.2022
Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung/Behörde für Kultur und Medien werden gebeten

  1. Offiziell der BSB und der SBH den formalen Status des Steingrabes auf dem Schulgelände Poppenbütteler Stieg mitzuteilen
  2. BSB und SBH zur Wiederherstellung und Instandhaltung des Steingrabes aufzufordern.

Die Bezirksversammlung möge sich diesem Beschluss anschließen.

 

Die Behörde für Kultur und Medien nimmt zu der Empfehlung der Bezirksversammlung Wandsbek wie folgt Stellung:

 

Das Steingrab wurde am 27. Juli 1973 mit der Nummer 542 in die Denkmalliste eingetragen (siehe Anlage, Amtl. Anzeiger). Dieser Status besteht weiterhin.

BSB und SBH erhalten die Stellungnahme z. K.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge