Poppenbütteler Stieg: Historisches Steingrab retten - Behörden Ping-Pong beenden Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.04.2022 (Drs. 21-4978.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung/Behörde für Kultur und Medien werden gebeten
Die Bezirksversammlung möge sich diesem Beschluss anschließen.
Die Behörde für Kultur und Medien nimmt zu der Empfehlung der Bezirksversammlung Wandsbek wie folgt Stellung:
Das Steingrab wurde am 27. Juli 1973 mit der Nummer 542 in die Denkmalliste eingetragen (siehe Anlage, Amtl. Anzeiger). Dieser Status besteht weiterhin.
BSB und SBH erhalten die Stellungnahme z. K.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.