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Poppenbütteler Schleuse - Vorarbeiten für die Herstellung der Durchgängigkeit

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

An der Poppenbütteler Schleuse ist die Fischdurchgängigkeit nicht gegeben, da der Stau des Schleusenteiches durch eine Wehrklappe und das Umlaufgerinne durch eine Dammbalkenwand hergestellt wird.

 

Mit der Planung für die Herstellung der Durchgängigkeit hat das Bezirksamt Wandsbek den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Verkehr (LSBG) beauftragt. Geplant ist der Einbau eines Raugerinnes mit Beckenstruktur in das bestehende Umlaufgerinne und die Grundinstandsetzung der Wehrklappe. Zurzeit erstellt der LSBG die Ausführungsunterlage Bau als Voraussetzung für die Arbeiten.

 

Für die vorgenannten Hauptmaßnahmen sollen im November 2019 bereits erste Arbeiten durchgeführt werden. Für die Umnutzung des Umgehungsgerinnes muss die Verlegung eines Regensielauslasses durch Hamburg Wasser erfolgen. Dies erfordert Sondierungen auf Kampfmittel und die Fällung von Bäumen im Baufeld. Da die Arbeiten im Gewässer nach Beginn der Brutzeit 2020 aufgenommen werden, sollen auch die Bäume für die Gesamtmaßnahme bereits im November gefällt werden. Insgesamt sind 45 Bäume zu fällen. Davon haben 24 Bäume einen Stammdurchmesser größer 0,3 m und 21 Bäume sind geringmächtig mit Stammdurchmessern zwischen 0,20 und 0,30 m.

 

Die Eingriffe durch die Maßnahme wurden im Landschaftspflegerischen Begleitplan nach dem Staatsrätemodell bilanziert mit dem Ergebnis eines insgesamt positiven Bilanzwertes. Dennoch ist eine weitergehende Kompensation durch Ersatzpflanzungen, und durch Neuanlage einer Gehölzfläche, eines Ufergehölzsaumes als Biotopausgleich nach §30 BNatSchG und eines weiteren Ufergehölzsaumes vorgesehen. Die Abstimmung der einzelnen Ausgleichsmaßnahmen mit den Fachbehörden ist noch nicht abgeschlossen.

 

Erste Maßnahmen an der Poppenbütteler Schleuse

-          Baumfällungen: Beginn ab 48. KW

-          Kampfmittelsondierungen: Beginn ab 49. KW

-          HSE-Sielverlegung: Baubeginn ab ca. 50. KW

 

 

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

keine Anlage/n