Platz U-Bahn Wandsbek-Gartenstadt Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.11.2025 (Drs. 22-2542)
Letzte Beratung: 05.02.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.51
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die HOCHBAHN wird gebeten, zu der Eingabe Drs. 22-1846 Stellung zu nehmen.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt wie folgt Stellung:
Nördlich an den Ostpreußenplatz angrenzend liegt das Flurstück 3032, westlich angrenzend das Flurstück 3033. Die Flurstücke sind dem Verwaltungsvermögen Schnellbahnbau zugeordnet und zu Bahnbetriebszwecken der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) im Rahmen des U-Bahn-Verkehrswegevertrages überlassen. Dabei dient das Flurstück 3032 dem Bahnbetrieb, auf dem Flurstück 3033 steht zur Energieversorgung ein Unterwerk nebst Zufahrt. Die Flächen sind auf dem nachstehenden Auszug aus dem Geoportal violett angelegt.
Die auf dem Foto dargestellte Fläche ist dem Flurstück 3032 zuzuordnen und damit eine Bahnbetriebsfläche, Die Fläche dient Bahnbetriebszwecken und nimmt Kunstbauwerke zur Geländesprungsicherung sowie das Erdbauwerk Bahndamm auf. Die Anlage untersteht der „Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen“ (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung - BOStrab). Zur Wahrung der Vorgaben der BOStrab ist die Erreichbarkeit der baulichen Anlagen zu Wartungs- und Inspektionszwecken dauerhaft sicher zu stellen.
Aktuell befindet sich die HOCHBAHN auf Veranlassung der P + R-Betriebsgesellschaft mbH seit April 2025 im Gespräch zu einer Fortschreibung der Anordnung von Fahrradstellplätzen am Ostpreußenplatz.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Foto Flurstück 3032
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