20-3225

Planungsvorhaben: Sanierung/Umbau Meiendorfer Straße hier: Stellungnahme der BWVI zur Eingabe Drs.Nr. 20-2998

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Zur vorliegenden Eingabe (Drs.Nr. 20-2998) teilt die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation mit:

 

Zu 1.:

Hintergrund für die geplante Verlegung der Bushaltestelle waren der Wunsch der Anwohnerinnen und Anwohner zur besseren Erreichbarkeit der Kirche im Rahmen der Planung im Jahr 2010 sowie eine Optimierung der Entfernungen zu den beiden benachbarten Haltestellen. Hinzu kamen die beengten Platzverhältnisse für die Anlage einer regelkonformen Haltestelle sowie der erforderliche Verzicht auf fünf Parkplätze

 

Der Landesbetrieb Straßen Brücken und Gewässer (LSBG) wird die Anregung unter dem Gesichtspunkt, dass in der Kirche keine Gottesdienste mehr stattfinden, aufnehmen und planerisch überprüfen. Es werden auch Gespräche mit dem damaligen Interessenten, die den Wunsch der Veränderung der Lage der Bushaltestelle formulierten, geführt werden.

Sollte die Abwägung eine geänderte Lage ergeben, wird die neue Planung in die Schlussverschickung eingearbeitet werden.

 

Zu 2.:

Das beschriebene Konfliktpotential ist dem LSBG bekannt.

Nach Ablauf der unter 1. beschriebenen Planungsschritte wird ein erneuter Abwägungsprozess stattfinden, in dem dieses Konfliktpotential berücksichtigt wird.

Auch eine evtl. Lichtsignalanlagen-Regelung für die Sackgasse / Meiendorfer Straße wird in diesem Zusammenhang geprüft werden.

 

Zu 3.:

Fehlanzeige.

Die Sackgasse der Meiendorfer Straße ist eine Bezirksstraße.

Die Ausweisung dieser Straße als Anliegerstraße liegt somit nicht im Zuständigkeitsbereich des BWVI.

Petitum/Beschluss

 

Der Regionalausschuss Rahlstedt wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n