20-3774

Planung Bergstedter Chaussee - Eingabe Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Die Eingabe wurde im Regionalausschuss Alstertal, im Hauptausschuss und im Wirtschafts- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 08.12.2016 vorgestellt. Der Hauptausschuss hat den LSBG vorab um Stellungnahme zu den Einlassungen der Eingabe gebeten.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation:

 

Zu 1.:

Die Straße Schönsberg ist eine Bezirksstraße. Der BVWI liegen keine Planungen für diese Straße vor. Die Straße Schönsberg mündet in die Hauptverkehrsstraße Saseler Chaussee. Es ist geplant, die Saseler Chaussee in diesem Abschnitt im Rahmen des Projekts „Saseler Chaussee / Bergstedter Chaussee zwischen Saseler Mühlenweg und Immenhorstweg“ ab Ende des Jahres 2017 zu sanieren. Die Planungen des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) sind weitgehend abgeschlossen. Der Einmündungsbereich der Straße Schönsberg wird nicht verändert. In der Saseler Chaussee werden Radfahrstreifen eingerichtet.

 

Zu 2. und 3.:

Da die Straße Schönsberg eine Bezirksstraße ist, obliegen die Planung und Durchführung von Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen dem Bezirksamt Wandsbek.

 

Zu 4.:

Die Planungen für diesen Abschnitt sind weitgehend abgeschlossen und mit allen zu beteiligenden Dienststellen abgestimmt worden. Am 3. November 2015 wurden die Planungsgrundsätze den Anliegern und interessierten Anwohnerinnen und Anwohner im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung im Saselhaus vorgestellt.

 

 

Zu 5.:

Der Einmündungsbereich des Saseler Mühlenwegs in die Saseler Chaussee wird im Zuge des laufenden Projekts insoweit vergrößert, dass sich die aus dem Saseler Mühlenweg kommenden Pkw nebeneinander aufstellen können. Das Abbiegen in die Saseler Chaussee wird dadurch erheblich erleichtert.

Die Einrichtung einer vollständigen Ampelanlage an dieser Einmündung ist während der Planung geprüft und verworfen worden. Der Grund dafür ist, dass im Falle eines Ersatzes der derzeitigen Fußgängerampel durch eine „Vollsignalisierung“ der Einmündung den Verkehrsfluss in der Saseler Chaussee in Verbindung mit der nahe gelegenen Kreuzung Stadtbahnstraße erheblich beeinträchtigen würde.

 

Zu 5 a.:

Eine Kontaktschleife im Saseler Mühlenweg, mit der die dort stehenden Kraftfahrzeuge eine Grünphase für Fußgängerinnen und Fußgänger an der Saseler Chaussee anfordern könnten, wäre grundsätzlich eine technisch denkbare Lösung zur Erleichterung des Linksabbiegens in die Saseler Chaussee. Fußgängerampeln sollen jedoch nur für ihren eigentlichen Zweck genutzt werden. Da eine „Fremdnutzung“ die Akzeptanz der Fußgängersignalisierung beeinträchtigt, werden derartige Lösungen in Hamburg nicht angewandt.

 

Zu 6. und 6 a:

Ein Abbiegeverbot in die Straßen Schönsberg und Stratenbarg verlagert die Verkehre auf andere Anliegerstraßen und ist nicht zielführend. Die Behinderungen durch abbiegende Fahrzeuge sind nicht so gravierend, dass hierfür die Erreichbarkeit der angrenzenden Wohngebiete eingeschränkt werden sollte.

 

Zu 7.:

Das Problem in der Straße Schönsberg scheint weniger die Zahl der Kraftfahrzeuge, als vielmehr die gefahrene Geschwindigkeit zu sein. Die zuständige Behörde regt an, ggf. bauliche Maßnahmen zur Unterstützung einer Tempo 30 Regelung durch das Bezirksamt Wandsbek zu prüfen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

 

Keine Anlage/n    

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.