21-1719

Planierter Seitenstreifen Kösliner Straße 18-20 Beschluss der Bezirksversammlung vom 04.06.2020 (Drs. 21-1233.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen,

  1. ob es sich bei dem Seitenstreifen vor den Häusern Kösliner Straße 18-20 um öffentlichen Grund handelt.
  2. die Befestigung bzw. Planierung dieses Seitenstreifens wasserdurchlässig ist
  3. ob die Durchführung der Maßnahme mit der Verwaltung abgesprochen wurde. Im Falle der Unzulässigkeit wird die Verwaltung um Herstellung ordnungsgemäßer Zustände gebeten.

Es wird gebeten, den Regionalausschuss Rahlstedt über das Ergebnis zeitnah zu informieren.

 

 

Das  Bezirksamt nimmt wie folgt  Stellung:

 

Zu 1.:

Ja. Es handelt sich um öffentlichen Grund.

 

Zu 2.:

Ja. Die wassergebundene Decke ist wasserdurchlässig.

 

Zu 3.

Ja. Die Fläche wurde auf Kosten des Anliegers wiederhergestellt. Auch vor der Neuherrichtung war dies eine Grandfläche, die sich im Laufe der Zeit selbst begrünte.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n 

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