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Pilotprojekt: Flaniermeile Volksdorf Interfraktioneller Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen

Antrag

Letzte Beratung: 04.11.2021 Regionalausschuss Walddörfer Ö 5.3

Sachverhalt

 

Nach derzeitiger Planung kann das Pilotprojekt im Frühjahr 2022 durchgeführt werden. Bei der Vorstellung des Planungsstandes durch das Bezirksamt sind im Austausch mit den Gewerbetreibenden weitere Aspekte aufgekommen, die zu einer erfolgreichen Projektdurchführung beitragen können. Um den Entfall der Parkplätze in Bereich des Ortskerns zu kompensieren, kann der bisher zeitlich unbegrenzt nutzbare Parkplatz auf dem Wochenmarkt mit einer Begrenzung von zwei Stunden versehen werden. Dies würde dazu führen, dass insgesamt, durch die höhere Fluktuation, mehr Parkplätze zu Verfügung stehen.

r den Erfolg des Pilotprojektes ebenfalls unabdingbar ist die Nutzung und Bespielung der freiwerdenden Parkplatzflächen. Um dies zu unterstützen, soll die Beantragung und Genehmigung möglichst schnell und unkompliziert erfolgen. Darüber hinaus soll die Beeinträchtigung der Parkplatz- und Verkehrssituation im restlichen Ortskern während des Projektzeitraumes durch Baustellen möglichst vermieden werden.

 

Dies vorausgeschickt möge der Regionalausschuss Folgendes beschließen:


 

Petitum/Beschluss

 

Die Verwaltung wird gebeten,

 

  1. in Absprache mit der Polizei das Parken auf einem Teil der Wochenmarktfläche außerhalb der Marktzeiten werktags von 8-18 Uhr auf 3 Stunden zu begrenzen, wie dies z.B. bereits in der Straße Uppenhof der Fall ist.

 

  1. r den Bereich der geplanten Flaniermeile schnell und unbürokratisch beantragte Sondernutzungen, insbesondere solche mit gastronomischer Nutzung, zu genehmigen. Diese soll auf alle Involvierten der Flaniermeile, also auch den Gewerbetreibenden aus den Bereich „Weiße Rose“ ausgeweitet werden. Ebenso sollen Verkaufsstände der Gewerbetreibenden aus dem Non-Food-Bereich im Öffentlichen Raum ermöglicht werden.

 

  1. in Absprache mit den zuständigen Dienststellen und Versorgungsunternehmen darauf hinzuwirken, dass während des Zeitraumes des Pilotprojektes im Volksdorfer Ortskern keine vermeidbaren Straßen- oder Leitungsarbeiten (Strom, Telefon, Trink- oder Abwasser) durchgeführt werden, die zu einer Reduzierung von Parkplätzen oder Verkehrsbehinderung führen könnten.

 

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