21-0019

Pilotbereiche für die sofortige und andauernde Entfernung von Graffitis (zu Drs. 20-7064 und Drs. 20-7109): Wann beginnt die Entfernung? Kleine Anfrage vom 25.06.2019

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss hat auf Initiative der CDU-Fraktion mit Drucksache 20-7279.1 einstimmig beschlossen, dass die in den Anträgen Drs. 20-7064 und Drs. 20-7109 benannten Bereiche (u.a. Bramfelder Marktplatz und Pezolddamm) die Pilotbereiche bilden sollen, für die der Ausschuss für Finanzen und Kultur 15.000€ zur Verfügung gestellt hat. Mit Hilfe dieses Geldes soll durch ein andauerndes sofortiges Entfernen ein weiteres Sprayen von Graffitis dauerhaft verhindert werden.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

 

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:03.07.2019

 

1.)    Welche Maßnahmen wurden diesbezüglich bereits ergriffen und welche Probleme bestehen?

 

Die Graffitientfernung der sich in Zuständigkeit des Bezirksamtes (BA) befindlichen Teile wird im Laufe der 27. Kalenderwoche beauftragt. Krankheits- und urlaubsbedingte Ausfälle haben die Beauftragung verzögert.

Das BA weist aufgrund der Fotos in den Drs. darauf hin, dass die Wegeaufsicht nur Teile reinigt, die auch zum Wegekörper gehören. Dazu gehören Verkehrsschilder und deren Trägerpfosten, Wegeflächen und Bänke. Bauwerke, Versorgerkästen, Lichtmasten, Mülleimer, Bänke und Ausstattungsgegenstände außerhalb von Tiefbauflächen können vom BA nicht gereinigt werden. Diese Reinigung liegt in der Verantwortung der jeweils Zuständigen.

 

 

2.)    Wann soll die erstmalige Entfernung erfolgen?

 

Das BA Wandsbek geht von einer Ausführung in den nächsten 2-3 Wochen aus.

 

3.)    Wer ist Ansprechpartner im Wiederholungsfall?

 

Je nach Zuständigkeit. Für die Wegeausstattung und Grünflächen das Fachamt Management des öffentlichen Raums des BA, für Lichtmasten die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH, für Strom- und Telekommunikationskästen der jeweilige Versorger, für Postkästen die Deutsche Post AG, für Bauwerke der entsprechende Eigentümer oder Verwalter, für Mülleimer die Stadtreinigung Hamburg.

 

Anhänge

 

keine Anlage/n