20-2371

Pflege vom Stadtgrün Teil III

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Mit Drucksache 20-2030 teilt das Bezirksamt Wandsbek mit, dass die Bezirksabgeordneten über die Feinspezifikation der jeweiligen Rahmenzuweisungen und deren Verteilerschlüssel vom Bezirksamt informiert werden. Mittels dieser Beteiligungen soll eine sachgerechte und zielgerichtete Steuerung der begrenzten Mittel für die Unterhaltung und Pflege von Stadtgrün gewährleistet werden.

 

Mit Drucksache 20-1592 hat die Bezirksversammlung Wandsbek die Verwaltung gebeten, in den Straßen Bräsigweg, Seehofsallee, Havermannstieg, Seekamp sowie der Fritz-Reuter-Straße das Straßenbegleitgrün zu pflegen.

 

Das Bezirksamt hat die Pflege mit folgender Begründung abgelehnt:

„Eine Pflege des Straßengrüns in den aufgeführten Straßen wird im Rahmen der allgemeinen Straßengrünpflege nach Prioritäten durchgeführt.

Vorrang haben Hauptverkehrsstraßen, wichtige Einmündungsbereiche und stark frequentierte Schulwege.“

 

Den Bezirksabgeordneten wird derzeit die genannte Prioritätenliste nicht mitgeteilt. Es ist nicht ersichtlich, ob die beschriebene Priorisierung nach Hauptverkehrsstraßen, Einmündungsbereichen und stark frequentierten Schulwegen tatsächlich vorgenommen wird.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

 

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:                                                                                                   18.02.2016

 

1.)    Wie gewährleistet das Bezirksamt Wandsbek, dass eine Priorisierung nach Hauptverkehrsstraßen, Einmündungsbereichen und stark frequentierten Schulwegen erfolgt?

 

2.)    Nach welchen Parametern werden die Pflege und der Unterhalt des Stadtgrüns der sonstigen Straßen bewertet?

 

Zu 1. und 2.:

Da es bei der Pflege des Straßengrüns in erster Linie um die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit geht (z.B. Rückschnitt von Gehölzen bei Sichtbehinderungen, Freischneiden von Verkehrswegen), werden hier stark frequentierte Bereiche mit hohen Sicherheitsansprüchen priorisiert:

Hauptverkehrsstraßen, Schulanmarschwege, Kreuzungs- und Einmündungsbereiche, Fußgängerüberwege.

Die genannten Prioritäten werden durch das Bezirksamt gesetzt. Die Beauftragung zur Durchführung gemäß den gesetzten Prioritäten erfolgt durch das Bezirksamt. Weitere Bereiche werden situationsbedingt nach Bedarf abgearbeitet.

 

3.)    In welchen Straßen hat das Bezirksamt Wandsbek die Pflege und Unterhaltung von Stadtgrün zu gewährleisten?

Zu den jeweiligen Straßen sind die Länge in Kilometer sowie eine Unterteilung nach Hauptstraßen, Einmündungsbereichen, Schulwegen, Wohngebieten, Nebenstraßen und sonstiges vorzunehmen.

 

a)      In welchen dieser Straßen (für die das Bezirksamt zuständig ist) wurden die Pflege und der Unterhalt des Stadtgrüns im Jahr 2015 unterlassen?

 

b)      Warum wurden die Pflege und der Unterhalt des Stadtgrüns in den Straßen unterlassen?

 

c)       Wie viele finanzielle Mittel sind zusätzlich erforderlich, damit das Stadtgrün aller Straßen (für die das Bezirksamt zuständig ist) jährlich unterhalten und gepflegt werden kann?

 

Das Straßennetz umfasst ca. 1.100 km, davon sind etwa 100 km Hauptverkehrsstraßen. Die Grünflächen auf diesen Straßenflurstücken sind vom Bezirksamt zu unterhalten

 

Zu a) und b):

Mit den dem Bezirksamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln für das Straßenbegleitgrün können maximal ein Rasenschnitt und ein Gehölzschnitt pro Jahr auf den Straßengrünflächen durchführen werden. Bei konsequenter Anwendung der gesetzten Prioritäten, wobei auch der Witterungsverlauf eine wesentliche Rolle spielt, ist es notwendig in den priorisierten Bereichen mehrere Pflegegänge im Jahr durchzuführen. Die Durchführung der Pflegegänge in anderen Bereichen wird entsprechend zeitlich verschoben. Eine Liste über Straßen, in denen 2015 keine Grünflächenpflege stattgefunden hat, wird nicht geführt. 

 

Zu c):

2015 standen dem Bezirksamt für die Pflege des Straßenbegleitgrüns Haushaltsmittel in Höhe von 789.000 € zur Verfügung. Das Straßenbegleitgrün ist bisher nicht flächenmäßig erfasst worden. Geschätzte Zahlen gehen von einer Flächengröße von etwa 1.800.000 qm aus. Es stünden aktuell 0,45 €/qm zur Verfügung. Kennzahlen aus einer Untersuchung der Gartenamtsleiterkonferenz aus dem Jahr 2012 gehen von einem Bedarf für das Straßengrün zwischen 1 und 2,5 €/qm aus.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n