Pflege/Unterhalt des Straßenbegleitgrüns Beschluss der Bezirksversammlung vom 15.09.2016 (Drs. 20-3165.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Vom Bezirksamt Wandsbek sind die tatsächlich erforderlichen Mittel für die Pflege und den Unterhalt des Straßenbegleitgrüns zu ermitteln.
Zum Beschluss nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
Vorbemerkung:
Die nachfolgenden Aussagen beziehen sich auf das flächige, angelegte Straßenbegleitgrün mit Rasen- und Strauchflächen (600 Tsd. Euro aus der Rahmenzuweisung [RZ) Unterhaltung Straßenbegleitgrün, PSP-Element 3-22403010-100002.01 sowie 189 Tsd. Euro über die Fremdbewirtschaftung im Einzelplan der BWVI, PSP-Element 5-22403999-000002.01 Unterhaltung von Straßenbegleitgrün an Hauptverkehrsstraßen]. Straßenbäume (Mittel aus der RZ-Betriebsausgaben Grünanlagen, Spielplätze, Kleingärten und bezirkliche Friedhöfe sind nicht einbezogen.
Diese vorab nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
Eine erkennbare Verbesserung des Pflegestandards ließe sich durch eine Erhöhung der Pflegedurchgänge erreichen (ein Rasen- und Gehölzschnitt im Frühjahr und ein Rasen- und Gehölzschnitt im Spätsommer). Hierzu wäre eine Aufstockung des Budgets um ca.700 Tsd. € auf insgesamt 1.489.Tsd. € notwendig. Diese Summe übersteigt jedoch die Vergabe- und Steuerungskapazitäten des zuständigen Fachamtes (Management des öffentlichen Raumes), so dass die Haushaltsmittel in dieser Höhe mit dem vorhandenen Personal nicht umgesetzt werden könnten.
Eine jährliche Budgeterhöhung um ca. 300 -350.Tsd € für die Pflege des Straßengrüns wäre umsetzbar. Eine Anhebung der Haushaltsmittel in dieser Höhe führte auch zu einer Verbesserung des Pflegezustands des Straßengrüns, jedoch mit Abstrichen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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