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Pflege eines unbebauten Grundstücks in Bramfeld Kleine Anfrage der CDU-Fraktion

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Es gibt in Bramfeld mehrere unbebaute Grundstücke mit einem geringen Pflegezustand. So gibt es ein Grundstück in der Berner Chaussee auf Höhe Hausnummer 134 – 146 (Flurstück 6274, Bebauungsplan Bramfeld 58), welches als Garagenfläche ausgewiesen ist. Auf diesem Grundstück wurden, nach mehrfachen Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner, erste Pflegearbeiten durchgeführt. Lediglich der baufällige Jägerzaun zu den Grundstücken Berner Chaussee 134 – 146 wurde nicht erneuert.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:27.06.2017

 

1.)     Wer ist Eigentümer des Grundstückes?

 

Soweit nicht aktuell ein Verkauf / Eigentümerwechsel stattgefunden hat, handelt es sich um ein städtisches Grundstück.

 

2.)     Wann wurde das Grundstück zuletzt gepflegt?

 

Die Verwaltung und Pflege städtischer Grundstücke obliegt nicht der Bauaufsichtsbehörde des Bezirksamtes. Daher kann diesseits keine Angabe zu dieser Frage gemacht werden. Die Zuständigkeit liegt beim Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen.

 

3.)     Wie sind die jährlichen Pflegeintervalle auf dem Grundstück?

 

Siehe Antwort zu Frage 2.

 

4.)     Ist geplant den baufälligen Jägerzaun zu ersetzen?

  1. Wenn ja, zu wann?

 

Siehe Antwort zu Frage 2.

 

5.)     Wie hoch sind die Kosten für die Erneuerung des Jägerzaunes?

 

Siehe Antwort zu Frage 2.

 

6.)     Wer trägt die Kosten für dessen Erneuerung?

 

Siehe Antwort zu Frage 2.

 

7.)     Sind der Verwaltung Planungen für eine zukünftige Nutzung der Grundstücke bekannt?

 

Dem Bezirksamt liegen keine Informationen über aktuelle Planungen zu diesem Grundstück vor.

Aus 2008 liegt eine Anfrage (Vorbescheid) für die Bebauung des Grundstückes mit einem Reihenhaus vor, welche von der Bauaufsichtsbehörde jedoch negativ beschieden wurde.

 

 

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