"Pflanzt Bäume, wenn ein Kind geboren wird" Flächen im urbanen Raum für Geburtswälder für Bürgerinnen und Bürger die keine eigenen Gärten besitzen Beschluss der Bezirksversammlung vom 06.05.2021 (Drs. 21-3217)
Letzte Beratung: 31.08.2021 Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 7.4
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Verwaltung wird gebeten
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zum o.g. Beschlusses wie folgt Stellung:
Zu Ziffer 1:
Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen sind nicht als Flächen für „Geburtswälder“ geeignet.
Die Vegetation der Grünanlagen stellt ein dynamisches System dar – sie wächst und steht in dauernder natürlicher Konkurrenz um Lebensraum zueinander. Diese Konkurrenz wird gärtnerisch gelenkt. Um z.B. gesunde, nachhaltige Baumbestände zu entwickeln, werden stetig Konkurrenzbäume entnommen, damit sich die besten und geeignetsten Exemplare entwickeln können. Wo heute zehn junge Bäume stehen, steht ggf. in 30 Jahren nur noch ein großer Baum. „Geburtsbäume“ mit ihrem emotionalen Wert können jedoch nicht entnommen werden, ohne den Grundgedanken zu konterkarieren.
Damit müsste bei der Pflanzung eines jungen „Geburtsbaumes“ bereits feststehen, dass an diesem Standort in den nächsten (schätzungsweise) 100 Jahren nur dieser Baum wächst. Dies kann in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen nicht zugesichert werden.
Unabhängig davon ist von einem erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand auszugehen, der von den Bezirken nicht abgedeckt werden kann.
Es ist absehbar, dass der Wunsch bei viele Familien bestehen wird, bei der Pflanzung „ihres“ Geburtsbaumes dabei zu sein. Damit kann dann die Pflanzung nicht normal mit der Pflanzung von diversen anderen Bäumen ausgeschrieben und ausgeführt werden, sondern es gilt dann, jeden einzelnen Geburtsbaum an einem abzustimmenden Zeitpunkt zu pflanzen, was zu deutlich erhöhten Kosten durch mehr logistischen Aufwand und mehr Personaleinsatz durch den Abstimmungsaufwand führen würde.
Aufgrund der erhofften emotionalen Bindung ist zu erwarten, dass die Menschen auch eine bestimmte Informations- und Mitspracheerwartung ihren Baum betreffend entwickeln.
Wird die Pflege und deren Kosten der öffentlichen Grünverwaltung zugeordnet, bestimmt sich diese nach deren Rahmenbedingungen. Eine Mitsprache lässt sich deswegen nicht praktikabel organisieren.
Einen Baum an ein privates Gedenkereignis zu pflanzen, ist eine private Angelegenheit, die aufgrund ihres emotionalen Charakters und ihrer Langfristigkeit vor dem geschilderten Hintergrund nicht mit den Möglichkeiten und Anforderungen an eine öffentliche Grünanlage kompatibel ist.
Eine Möglichkeit der Projektrealisierung könnte eine Verpachtung von Flächen des Landesbetriebes Immobilienmanagement und Grundvermögen sein; dieses müsste mit den verantwortlichen Stellen besprochen werden.
Zu Ziffer 2:
Alternativ zur Idee eines Geburtswaldes besteht mit der Kampagne „Mein Baum - meine Stadt“ in Hamburg für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, für Straßenbäume an verschiedenen Standorten zu spenden.
Runde Geburtstage, Hochzeitstage oder auch die Geburt eines Kindes können ein persönlicher Anlass für eine solche Spende sein. Über eine interaktive Spendenkarte können Spenderinnen und Spender „ihre Bäume“ auswählen. Für den Spendenbeitrag gibt es keine Mindesthöhe, so dass mehrere Personen für einen Baum spenden können. Mit einer Vollspende von 500 € kann ein Standort festgelegt werden. Die Bäume werden dann jeweils in der folgenden Pflanzsaison (Oktober bis Ende April) gepflanzt.
Die Kampagne läuft seit 2011, als Hamburg europäische Umwelthauptstadt war. Der Hauptansatz war und ist es, die Bindung zum Stadtgrün und den Straßenbäumen zu stärken und die Leistung der Bäume für die Stadt zu vermitteln. Im Vordergrund stehen dabei nicht die Spendeneinnahmen, die nur einen geringen Teil der Pflanzkosten decken, sondern die positive Einstellung und Achtsamkeit gegenüber den Straßenbäumen und das Engagement durch die Bürgerinnen und Bürger.
Eine Namensplakette an den Bäumen gibt es nicht, die Spenderinnen und Spender erhalten jedoch eine Spendenurkunde von der Loki-Schmidt-Stiftung.
Das Bezirksamt ergänzt wie folgt:
Die Stellungnahme der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Abfallwirtschaft (BUKEA) als zuständige Fachbehörde eröffnet keinen Spielraum im Sinne der Umsetzung des Beschlusses. Eine Prüfung der Beschlusspunkte 3. ff. muss daher entfallen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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