Perspektiven für die schrittweise Rückkehr der Bezirkspolitik in Zeiten der COVID-19-Pandemie Antrag der CDU-Fraktion
Bundes- und Landesregierungen in Deutschland sind seit Beginn der Pandemie des neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 bemüht, durch vielfältige Maßnahmen und weitreichende Einschnitte des öffentlichen und privaten Lebens, das hochinfektiöse Virus und seine Verbreitung einzudämmen. Die hierdurch ausgelöste Krankheit COVID-19 verläuft vielfach als grippaler Infekt, ähnlich einer Influenza-Grippe, ist jedoch für einige Menschen auch von einem sehr schweren Verlauf bis hin zum Tod gekennzeichnet.
Die getroffenen Maßnahmen konzentrieren sich darauf, die weitere Verbreitung des Virus einzudämmen und die Verbreitungsgeschwindigkeit zu vermindern. Oberstes Ziel hat hierbei, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern und die medizinische Versorgung sicherzustellen.
Auch in Hamburg war es politischer Konsens und für die CDU Hamburg selbstverständlich, sich diesem Ziel in der Wahrnehmung staatspolitischer Verantwortung gemeinsam unterzuordnen und den Senat zu unterstützen. Dies galt ebenso für die CDU-Fraktionen in den Bezirken, ganz gleich, ob sie sich mit in Regierungsverantwortung oder Opposition befanden. Deshalb wurde in allen Bezirken gemeinsam der politische Alltag auf ein Minimum und das Notwendigste reduziert. Die Folge ist dadurch, dass insbesondere Parlamentarier zurück treten und keinerlei politischer Diskurs mehr stattfinden kann, auch nicht über Bebauungspläne, Konzepte und Beschlussvorlagen ohne Bezug zu COVID-19, die jedoch große Auswirkungen auf die Bezirke und ihre Menschen haben und diesen Diskurs auch in Öffentlichkeit dringend bedürfen.
Am 15. April 2020 hat die Bundesregierung nach intensiver Beratung mit den Ministerpräsidenten einen gemeinsamen Beschluss zur Anpassung der Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie gefasst. Diesen hat der Hamburger Senat mit Geltungsdauer ab dem 20. April 2020 in Landesrecht umgesetzt. Hiernach wird es schrittweise wieder möglich sein, Einzelhandelsgeschäfte bis zu einer Ladenfläche von 800 qm wieder zu öffnen, ebenso Buchläden, Archive, Fahrrad- und Autohändler. Der Schulbetrieb soll schrittweise wieder anlaufen, die Kindernotbetreuung wird ausgeweitet. Dabei geht jede Lockerung des Lockdowns mit strengen Hygienevorschriften einher, um eine erneute Infektionswelle zu vermeiden.
Durch diesen Schritt der Lockerung müssen auch Überlegungen hin zu einem Eintritt in eine Wiederaufnahme des politischen Alltags und der Teilhabe in den Bezirken angestellt werden. Wenn es möglich ist, nicht mehr nur die notwendigen Dinge des täglichen Lebens einkaufen zu gehen, dann sollte auch der politische Betrieb wieder aufgenommen werden. Fachleute gehen davon aus, dass diese besondere Situation mit ihren vielen Kontaktbeschränkungen noch lange anhalten wird. Hierauf müssen wir im politischen Alltag reagieren und Mechanismen entwickeln, das politische Geschehen nicht langfristig einzufrieren, sondern Antworten und Möglichkeiten für eine neue Normalität finden. Die Bürgerschaft hat hierzu mit der Änderung ihrer Geschäftsordnung schon einige neue Wege beschritten.
Vielen Menschen wurde und wird in der Corona-Krise alles abverlangt, mit hohem eigenen Risiko für die Gesundheit. Ärzten, Krankenschwestern und Pflegern genauso wie Kassierern, Erziehern und Lehrern in der Notbetreuung, Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften bei ihren täglichen Einsätzen. Politik und Parlamente können aber nicht nur anderen alles abverlangen und sich selbst weitestgehend Homeoffice verordnen. Gerade in Krisenzeiten ist die Demokratie besonders gefragt und muss sich beweisen. Jetzt, wo die Coronakrise als beherrschbar gilt und eine Überlastung des Gesundheitssystems nicht absehbar ist, müssen wir alle lernen, mit dem Virus zu leben. Mit hoher Verantwortung für die Gesundheit aller Beteiligten müssen wir daher auch den politischen Betrieb wieder angemessen und schrittweise und unter strikter Einhaltung aller Abstands- und Hygieneregeln wieder hochfahren.
Der Hauptausschuss möge beschließen:
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