21-4145

Personalsituation und Aufgabenbemessung in der Abteilung Wegeaufsicht Kleine Anfrage v. 25.10.2021

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

Die Verwaltung erläuterte 2017 im Rahmen einer fachlichen Einschätzung den Stellenbestand und Stellenbedarf im Fachamt MR Management des öffentlichen Raums gegenüber dem Wirtschafts- und Verkehrsausschuss (Drs. 20-4990). Einschränkend wurde damals darauf verwiesen, dass sich ein belegbarer Personalbedarf für die Aufgaben des Fachamtes MR nur nach der erwünschten Qualität und dem erwünschten Zustand von Straßenraum, Parkanlagen und Gewässer im Bezirk bemessen lassen könne und Menge und Umfang von geplanten Baumaßnahmen und Projekten hierfür berücksichtigt werden müsse.

Ebenfalls war die Wegeaufsicht in den vergangenen Jahren Inhalt schriftlicher kleiner Anfragen auf Bürgerschaftsebene (Drs. 21-1935, 21-8308, 21-17199). Zudem ist über das Transparenzportal der Stadt Hamburg die “Dienstanweisung für die Aufsicht über öffentliche Wege durch das Fachamt Management des öffentlichen Raums” des Bezirksamt Wandsbek vom 17.12.2014 einsehbar.

Zuletzt war die Wegeaufsicht im Bezirk Wandsbek auch Teil einer Kleinen Anfrage der CDU-Fraktion (21-3998).

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 04.11.2021

1. Dienstanweisung

a) Die Dienstanweisung “für die Aufsicht über öffentliche Wege durch das Fachamt Management des öffentlichen Raums” vom 17.12.2014 tritt entsprechend ihrer Schlussbestimmungen mit Ablauf des Jahres 2024 außer Kraft. Ist sie aktuell noch vollumfänglich gültig? Wenn nein, bitte Abweichungen auflisten bzw. Nachfolgedokument vorlegen und in das Transparenzportal einstellen.

Bezirksamt Wandsbek:

Ja.

b) Wie ist die aktuelle Begehungssituation und -Frequenz? Bitte aktuelle Begehungspläne vorlegen.

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Anlage.

c) Wurde seit Inkrafttreten der Dienstanweisung entsprechend der definierten “organisatorischen Verantwortlichkeiten” der “Kontrollumfang” weiterentwickelt?

Bezirksamt Wandsbek:

Nein.

  • Wenn Ja, bitte Änderung nachvollziehbar auflisten.
  • Wenn nein, warum nicht?

Bezirksamt Wandsbek:

Die Zuständigkeiten sind definiert, daher besteht keine weitere Notwendigkeit.

d) In Anlage 1 zur Dienstanweisung werden “Kriterien für die Begehung der öffentlichen Wege” festgelegt. Gelten in diesem Zusammenhang auch reine Fuß- und/oder Radwege als “Wege ohne Fahrbahn”, die lediglich 1*vierteljährlich kontrolliert werden?

Bezirksamt Wandsbek:

Ja.

e) Bei Straßen mit einer Fahrbahnbreite bis 7m erfolgt die Begehung einseitig. Auf welche Weise stellt die Wegeaufsicht bei diesen Begehungen Mängel auf den gegenüberliegenden Fuß- und Radwegen fest?

Bezirksamt Wandsbek:

Bei Fahrbahnbreiten unter sieben Metern ist davon auszugehen, Mängel auf der anderen Seite zu erkennen.

f) Wie viele “Aufforderung von Anliegern” entsprechend Anlage 2, I.4 der Dienstanweisung hat es in den letzten Jahren im Bezirk Wandsbek gegeben? Bitte für 2019 bis heute nach Jahr und Art auflisten.

Bezirksamt Wandsbek:

Eine Statistik wird hierüber nicht geführt.

g) Wie oft erfolgte in den Jahren 2019 bis heute entsprechend Anlage 2, I.2 die “Sofortige Beseitigung von Gefahrenstellen durch Schadensmeldung an den Regieeinsatz MR234”? Bitte für 2019 bis heute nach Jahr und Art auflisten und kenntlich machen, wenn die tatsächliche Beseitigung der Gefahrenstelle später als 2 Wochen ab Schadensmeldung erfolgte bzw. noch nicht erfolgt ist.

Bezirksamt Wandsbek:

Eine Statistik wird hierüber nicht geführt.

h) Wird im Bezirk Wandsbek die “Besichtigung der Straßengräben als Gewässer II. Ordnung und sonstiger Straßengräben” von den Wegewarten durchgeführt? Wenn nein, wer nimmt diese Aufgabe wahr?

Bezirksamt Wandsbek:

Ja, im Rahmen der Begehung.

2. Straßengräben und Entwässerung

a) Findet eine Dokumentation etwaiger Veränderung von Straßengräben durch die Wegewarte statt?

Bezirksamt Wandsbek:

Nein, dies gehört nicht zum Aufgabenfeld der Wegewarte. Es werden nur ersichtliche Mängel im Rahmen der Begehung aufgenommen.

b) In wie vielen Fällen ist der Verwaltung die Verfüllung oder bauliche Veränderung von Straßengräben gegenüber den Bestandsplänen seit 2017 bekannt? Welche Schritte wurden eingeleitet, um Veränderungen rückgängig zu machen?

Bezirksamt Wandsbek:

Bauliche Veränderungen finden im Rahmen des Baus von Überfahrten statt. Diese werden nach Beendigung der Sondernutzung wieder zurückgebaut.

c) Welche zusätzlichen Aufgaben ergeben sich aus den Erkenntnissen der Starkregengefahrenkarte für die Arbeit der Wegewarte im Bezirk?

Bezirksamt Wandsbek:

Keine, die Kernaufgabe der Wegeaufsicht ist die Erhaltung der Verkehrssicherheit im Bestand.

3. Meldemichel

a) Wie viele Meldungen über den Melde-Michel erreichten das Bezirksamt ab dem 15.10.2017? Bitte aufschlüsseln nach Jahren.

Bezirksamt Wandsbek:

Ab 15.10.2017

1.048

2018*)

4.082

2019

4.654

2020

4.766

Bis 30.09.2021

4.073

Quelle: Zulieferung Senatskanzlei

b) Wurden für die Bearbeitung der Meldungen aus dem Melde-Michel seit dem 15.10.2017 dem Bezirk zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt? Wenn ja, in welcher Höhe?

Bezirksamt Wandsbek:

Nein.

4. Personalbedarf

a) Mit Verweis auf die Vorbemerkung der Drucksache 20-4990: Liegen inzwischen konkrete und messbare Vorgaben vor, welche Qualitäten und welcher Zustand erreicht werden sollen im Straßenraum, in den Parkanlagen, in den Gewässern, und wieviel Baumaßnahmen und Projekte jährlich durchgeführt werden sollen?

Bezirksamt Wandsbek:

Das Bezirksamt Wandsbek kann diese Frage nicht beantworten. Die Beantwortung muss durch die zuständige(n) Fachbehörde(n) erfolgen.

  • Wenn ja, bitte auflisten
  • Wenn nein, warum nicht und auf welcher Grundlage werden dann dem Senat gegenüber die eigenen Bedarfe vertreten?

b) Sieht das Bezirksamt einen Mehrbedarf an Stellen zur ordnungsgemäßen Erfüllung der üblichen Aufgaben der Wegewarte?

Bezirksamt Wandsbek:

Die Aufgaben werden im Rahmen des vorhandenen Personals und entsprechender Prioritätensetzung erfüllt.

c) Bestehen für die Urlaubs- und Krankheitsvertretung ausreichende Kapazitäten? Wenn nein, in welchen Umfang?

Bezirksamt Wandsbek:

In begrenztem Umfang können ungeplante Ausfälle (z. B. Krankheit) durch Vertretung kompensiert werden.

d) Wieviel eigenes Personal (VZÄs und Anzahl Mitarbeitende) ist beim Bezirk Wandsbek für die Beseitigung von von den Wegewarten festgestellte Mängel vorhanden?

Bezirksamt Wandsbek:

10 Mitarbeitende; VZÄ 10,0

Soll 10,0

zzgl. zwei Auszubildende

e) Wie hoch sind die Mittel (2019, 2020, 2021, 2022), die dem Bezirksamt Wandsbek für die Fremdvergabe von Leistungen zur Beseitigung von von den Wegewarten festgestellte Mängel zur Verfügung stehen?

Bezirksamt Wandsbek:

Die Kosten für die Beseitigung der Mängel im Sinne der Frage sind Bestandteil der Rahmenzuweisung (RZ) „Kosten RZ Betriebsmittel Straße, sonstige Ing.-Bauwerke“ der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und werden innerhalb der RZ nicht gesondert abgebildet. Die Aufteilung der Rahmenzuweisung auf die Bezirksämter ergibt sich aus dem jeweiligen Haushaltsplan (z.B. Haushaltsplan 2021/2022 Vorbericht zu den bezirklichen Einzelplänen Seite 95 ff).

5. § 9 HbauO

a) Gehört es zum Aufgabenspektrum der Wegewarte, Verstöße gegen § 9 HbauO, beispielsweise bei der Versiegelung von Vorgärten zu kontrollieren?

Bezirksamt Wandsbek:

Nein. Die Wegewarte arbeiten im Rahmen der Dienstanweisung.

  • Wenn nein: Wessen Aufgabe ist die Kontrolle von § 9 HbauO und wie viele Stellen (VZÄs) stehen dafür dem Bezirksamt zur Verfügung?

Bezirksamt Wandsbek:

Zuständig für die Durchführung der HBauO ist die Bauprüfabteilung. Gesonderte Stellen für diese Aufgabe stehen nicht zur Verfügung.

b) Wie viele Verstöße gegen § 9 HbauO wurden seit 2017 durch die zuständigen Stellen festgestellt? Welche Maßnahmen wurden eingeleitet, um Verstöße zu ahnden?

Bezirksamt Wandsbek:

Hierüber wird keine Statistik geführt.

6. In der Anlage zur Drucksache 21-3998 listet die Verwaltung 27 Straßen im Bezirk auf, wo für die Gehwege die Anordnung eines Schildes “Stolpergefahr! Unebener Gehweg” erfolgte. Diese Anordnungen sind bis zu 16 Jahre alt. Für wann sind die Beseitigung der Unebenheiten geplant (bitte vorliegende Liste entsprechend ergänzend)?

Bezirksamt Wandsbek:

Jegliches Verwaltungshandeln orientiert sich an den durch die Bürgerschaft mit Haushaltsbeschluss zur Verfügung gestellten Mitteln. Im Rahmen dieser dem Bezirk zur Verfügung gestellten Mittel ist das Bezirksamt Wandsbek bestrebt, die bestehenden Aufgaben nach Prioritätssetzung abzuarbeiten. Ein konkreter Zeitpunkt für die Beseitigung der Missstände im Sinne der Frage kann daher nicht genannt werden.

Anhänge

Straßenübersicht - Begehungsintervalle der Wegeaufsicht Wandsbek

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