Personalsituation und Aufgabenbemessung in der Abteilung Wegeaufsicht Kleine Anfrage v. 25.10.2021
Die Verwaltung erläuterte 2017 im Rahmen einer fachlichen Einschätzung den Stellenbestand und Stellenbedarf im Fachamt MR Management des öffentlichen Raums gegenüber dem Wirtschafts- und Verkehrsausschuss (Drs. 20-4990). Einschränkend wurde damals darauf verwiesen, dass sich ein belegbarer Personalbedarf für die Aufgaben des Fachamtes MR nur nach der erwünschten Qualität und dem erwünschten Zustand von Straßenraum, Parkanlagen und Gewässer im Bezirk bemessen lassen könne und Menge und Umfang von geplanten Baumaßnahmen und Projekten hierfür berücksichtigt werden müsse.
Ebenfalls war die Wegeaufsicht in den vergangenen Jahren Inhalt schriftlicher kleiner Anfragen auf Bürgerschaftsebene (Drs. 21-1935, 21-8308, 21-17199). Zudem ist über das Transparenzportal der Stadt Hamburg die “Dienstanweisung für die Aufsicht über öffentliche Wege durch das Fachamt Management des öffentlichen Raums” des Bezirksamt Wandsbek vom 17.12.2014 einsehbar.
Zuletzt war die Wegeaufsicht im Bezirk Wandsbek auch Teil einer Kleinen Anfrage der CDU-Fraktion (21-3998).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Dienstanweisung
a) Die Dienstanweisung “für die Aufsicht über öffentliche Wege durch das Fachamt Management des öffentlichen Raums” vom 17.12.2014 tritt entsprechend ihrer Schlussbestimmungen mit Ablauf des Jahres 2024 außer Kraft. Ist sie aktuell noch vollumfänglich gültig? Wenn nein, bitte Abweichungen auflisten bzw. Nachfolgedokument vorlegen und in das Transparenzportal einstellen.
b) Wie ist die aktuelle Begehungssituation und -Frequenz? Bitte aktuelle Begehungspläne vorlegen.
c) Wurde seit Inkrafttreten der Dienstanweisung entsprechend der definierten “organisatorischen Verantwortlichkeiten” der “Kontrollumfang” weiterentwickelt?
d) In Anlage 1 zur Dienstanweisung werden “Kriterien für die Begehung der öffentlichen Wege” festgelegt. Gelten in diesem Zusammenhang auch reine Fuß- und/oder Radwege als “Wege ohne Fahrbahn”, die lediglich 1*vierteljährlich kontrolliert werden?
e) Bei Straßen mit einer Fahrbahnbreite bis 7m erfolgt die Begehung einseitig. Auf welche Weise stellt die Wegeaufsicht bei diesen Begehungen Mängel auf den gegenüberliegenden Fuß- und Radwegen fest?
f) Wie viele “Aufforderung von Anliegern” entsprechend Anlage 2, I.4 der Dienstanweisung hat es in den letzten Jahren im Bezirk Wandsbek gegeben? Bitte für 2019 bis heute nach Jahr und Art auflisten.
g) Wie oft erfolgte in den Jahren 2019 bis heute entsprechend Anlage 2, I.2 die “Sofortige Beseitigung von Gefahrenstellen durch Schadensmeldung an den Regieeinsatz MR234”? Bitte für 2019 bis heute nach Jahr und Art auflisten und kenntlich machen, wenn die tatsächliche Beseitigung der Gefahrenstelle später als 2 Wochen ab Schadensmeldung erfolgte bzw. noch nicht erfolgt ist.
h) Wird im Bezirk Wandsbek die “Besichtigung der Straßengräben als Gewässer II. Ordnung und sonstiger Straßengräben” von den Wegewarten durchgeführt? Wenn nein, wer nimmt diese Aufgabe wahr?
2. Straßengräben und Entwässerung
a) Findet eine Dokumentation etwaiger Veränderung von Straßengräben durch die Wegewarte statt?
b) In wie vielen Fällen ist der Verwaltung die Verfüllung oder bauliche Veränderung von Straßengräben gegenüber den Bestandsplänen seit 2017 bekannt? Welche Schritte wurden eingeleitet, um Veränderungen rückgängig zu machen?
c) Welche zusätzlichen Aufgaben ergeben sich aus den Erkenntnissen der Starkregengefahrenkarte für die Arbeit der Wegewarte im Bezirk?
3. Meldemichel
a) Wie viele Meldungen über den Melde-Michel erreichten das Bezirksamt ab dem 15.10.2017? Bitte aufschlüsseln nach Jahren.
b) Wurden für die Bearbeitung der Meldungen aus dem Melde-Michel seit dem 15.10.2017 dem Bezirk zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt? Wenn ja, in welcher Höhe?
4. Personalbedarf
a) Mit Verweis auf die Vorbemerkung der Drucksache 20-4990: Liegen inzwischen konkrete und messbare Vorgaben vor, welche Qualitäten und welcher Zustand erreicht werden sollen im Straßenraum, in den Parkanlagen, in den Gewässern, und wieviel Baumaßnahmen und Projekte jährlich durchgeführt werden sollen?
b) Sieht das Bezirksamt einen Mehrbedarf an Stellen zur ordnungsgemäßen Erfüllung der üblichen Aufgaben der Wegewarte?
c) Bestehen für die Urlaubs- und Krankheitsvertretung ausreichende Kapazitäten? Wenn nein, in welchen Umfang?
d) Wieviel eigenes Personal (VZÄs und Anzahl Mitarbeitende) ist beim Bezirk Wandsbek für die Beseitigung von von den Wegewarten festgestellte Mängel vorhanden?
e) Wie hoch sind die Mittel (2019, 2020, 2021, 2022), die dem Bezirksamt Wandsbek für die Fremdvergabe von Leistungen zur Beseitigung von von den Wegewarten festgestellte Mängel zur Verfügung stehen?
5. § 9 HbauO
a) Gehört es zum Aufgabenspektrum der Wegewarte, Verstöße gegen § 9 HbauO, beispielsweise bei der Versiegelung von Vorgärten zu kontrollieren?
b) Wie viele Verstöße gegen § 9 HbauO wurden seit 2017 durch die zuständigen Stellen festgestellt? Welche Maßnahmen wurden eingeleitet, um Verstöße zu ahnden?
6. In der Anlage zur Drucksache 21-3998 listet die Verwaltung 27 Straßen im Bezirk auf, wo für die Gehwege die Anordnung eines Schildes “Stolpergefahr! Unebener Gehweg” erfolgte. Diese Anordnungen sind bis zu 16 Jahre alt. Für wann sind die Beseitigung der Unebenheiten geplant (bitte vorliegende Liste entsprechend ergänzend)?
keine Anlage/n
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