Personalengpässe in den Bauprüfabteilungen Kleine Anfrage vom 30.05.2023
Die fristgerechte Durchführung von Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau ist ein wichtiger Faktor, um das gesteckte Ziel von 10.000 genehmigten Wohneinheiten zu erreichen. Je nachdem, ob ein Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung (§ 62 HBauO) oder ein Vereinfachtes Genehmigungsverfahren (§ 61 HBauO) gewählt wird, ist über Bauanträge innerhalb von einer Frist von ein bis drei Monaten (§ 61 HBauO) oder zwei Monaten (§ 62 HBauO) nach Vollständigkeit aller Unterlagen zu entscheiden.
Da die Einhaltung der Fristen für viele Bauherren sehr wichtig ist und auch schnelle, fristgerechte Entscheidungen für den zügigen Wohnungsbau elementar sind, müssen die Abteilungen personell so aufgestellt sein, die Fristen einhalten zu können.
Deshalb fragen wir die Bezirksverwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 02.06.2023
Jahr |
§61 HBauO |
§62 HBauO |
2022 |
907 |
301 |
01.01.23 - 30.05.2023 |
316 |
81 |
Hierüber wird keine Statistik geführt.
Hierüber wird keine Statistik geführt.
Hierüber wird keine Statistik geführt.
Ja, seit Mai dieses Jahres ist das Fachverfahren „Oktagon“ eingeführt worden.
Eine Evaluation ist nicht erfolgt.
Siehe zu 5.
keine Anlage/n
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