Parkverbote von LKW in Wandsbek
Vermehrt werden Parkplätze in einigen Wohngebieten von LKW belegt. Anwohner müssen auf entfernte Parkplätze zurückgreifen.
Daher möchten wir die zuständige Behörde fragen:
Die Behörde für Inneres und Sport antwortet wie folgt:
Zu den Fragen 1. und 2.
Polizeiliche Statistiken über die für den ruhenden Verkehr zur Verfügung stehenden Flächen werden nicht geführt, bzw. sind nicht vorgesehen.
Insofern existieren auch keine Listen an den für den Bereich Wandsbek zuständigen Polizei-kommissariaten (PK), die die Fragen der Bezirksversammlung ob, und wenn ja, wo und weshalb „Parkverbotsschilder für LKW“ in Wandsbek erteilt wurden, bedienen könnten.
Zu Frage 3.
Absolute Haltverbote werden von den Straßenverkehrsbehörden der Polizei nur in dem Umfang angeordnet, in dem die Verkehrssicherheit, die Flüssigkeit des Verkehrs oder der öffentliche Personennahverkehr es erfordern.
Eingeschränkte Haltverbote werden von den Straßenverkehrsbehörden der Polizei dort angeordnet, wo das Halten die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs zwar nicht wesentlich beeinträchtigt, das Parken jedoch nicht zugelassen werden kann, ausgenommen für das Be- und Entladen sowie das Ein- und Aussteigen.
Ergänzend wird mitgeteilt, dass gemäß § 39 (1) StVO die Regelung zwingend erforderlich sein muss, um eine von LKW ausgehende Gefahrenlage für die Verkehrssicherheit zu beheben, zu beseitigen oder zu verhindern.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.