20-3019.1

Parkverbote von LKW in Wandsbek

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

Vermehrt werden Parkplätze in einigen Wohngebieten von LKW belegt. Anwohner müssen auf entfernte Parkplätze zurückgreifen.


Daher möchten wir die zuständige Behörde fragen:

Die Behörde für Inneres und Sport antwortet wie folgt:

 

  1. Werden in Wandsbek bereits Parkverbotsschilder für LKW verwendet?

 

  1. Wenn ja, wo und mit welcher Begründung?

 

Zu den Fragen 1. und 2.

 

Polizeiliche Statistiken über die für den ruhenden Verkehr zur Verfügung stehenden Flächen werden nicht geführt, bzw. sind nicht vorgesehen.

Insofern existieren auch keine Listen an den für den Bereich Wandsbek zuständigen Polizei-kommissariaten (PK), die die Fragen der Bezirksversammlung ob, und wenn ja, wo und weshalb „Parkverbotsschilder für LKW“ in Wandsbek erteilt wurden, bedienen könnten.

 

  1. Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, um in Wandsbek ein Parkverbot für LKW einzurichten?

 

Zu Frage 3.

 

Absolute Haltverbote werden von den Straßenverkehrsbehörden der Polizei nur in dem Umfang angeordnet, in dem die Verkehrssicherheit, die Flüssigkeit des Verkehrs oder der öffentliche Personennahverkehr es erfordern.

Eingeschränkte Haltverbote werden von den Straßenverkehrsbehörden der Polizei dort angeordnet, wo das Halten die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs zwar nicht wesentlich beeinträchtigt, das Parken jedoch nicht zugelassen werden kann, ausgenommen für das Be- und Entladen sowie das Ein- und Aussteigen.

Ergänzend wird mitgeteilt, dass gemäß § 39 (1) StVO die Regelung zwingend erforderlich sein muss, um eine von LKW ausgehende Gefahrenlage für die Verkehrssicherheit zu beheben, zu beseitigen oder zu verhindern.

 

Anhänge

keine Anlage/n