Parksituation in der Jenfelder Straße 5-8 Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.06.2018 (Drs. 20-6063.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachbehörde und das Bezirksamt Wandsbek werden aufgefordert,
PK 382 als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde nimmt zu der o.a. Beschlussempfehlung wie folgt Stellung:
Der in der Beschlussvorlage genannte Alternativstandort für eine Ladesäule für elektrisch betriebene Fahrzeuge ist aus Sicht des PK 382 ungeeignet, da in der Vergangenheit negative Erfahrungen mit Längsparkplätzen für Elektrofahrzeuge gemacht wurden. Bei Tesla-Fahrzeugen ragt das Ladekabel bei einem Ladevorgang in die Fahrbahn, was auf einer starkbefahrenen Straße wie der Ahrensburger Straße aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs abzulehnen ist. Aus diesem Grund und da eine Beschränkung auf bestimmte Modelle von Elektrofahrzeugen nicht vorgesehen ist, wird von uns die Aufstellung von Ladesäulen grundsätzlich in Senkrechtparkplätzen befürwortet.
Ein Zusatzschild für die zeitliche Begrenzung ist regelhaft vorgesehen.
Das Parken am rechten Fahrbahnrand ist im Bereich der Hausnummer 5-7 erlaubt, solange 3 m Restfahrbahnbreite gewährleistet sind und führt nach unseren Beobachtungen nicht zu Problemen. Die Anordnung eines Haltverbotes widerspricht dem herrschenden Parkdruck und erfordert gemäß § 45 (9) StVO eine Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Eine solche Gefahrenlage liegt an der besagten Örtlichkeit auch nach Auswertung der Unfalllage der letzten 3 Jahre nicht vor. Problematisch ist aus unserer Sicht eher das regelwidrige Gehwegparken. Festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden von PK 38 auch weiterhin im Rahmen der personellen Ressourcen geahndet.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.