Parksituation in der Görlitzer Straße Beschluss der Bezirksversammlung vom 09.05.2019 (Drs. 20-7442.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachbehörde und das Bezirksamt werden gebeten, zu prüfen,
Die Ergebnisse der Prüfung sollen dem Kerngebietsausschuss vorgestellt werden, damit dieser dann die mögliche Umsetzung beschließen kann.
Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS) / Polizeikommissariat (PK) 38:
Das PK 38 hat die Situation vor Ort geprüft und wird das durch VZ 315 angeordnete halbachsige Gehwegparken aufheben und die vorhandenen Parkflächenmarkierungen entfernen lassen. Kraftfahrzeuge sind dann, wie in einer Tempo-30-Zone vorgeschrieben, am rechten Fahrbahnrand zu parken. Die Maßnahme ist angesichts einer Fahrbahnbreite von 5 Metern vertretbar und gibt den Fußgängern mehr Raum.
Eine Herstellung des Gehweges unter Berücksichtigung der geltenden Regelmaße würde eine Neuplanung erforderlich machen.
Das Bezirksamt ergänzt wie folgt:
In dem Bereich ist das halbseitige Parken auf dem Gehweg angeordnet. Hier wird das zuständige Polizeikommissariat (s. oben) die bisherige Verkehrsanordnung abändern. Mit einer geänderten verkehrsbehördlichen Anordnung wird das Bezirksamt den ruhenden Verkehr neu ordnen. In diesem Zuge werden die Gehwegflächen bewertet und, wo erforderlich, überarbeitet. Der Heckenschnitt der privaten Anlieger beginnt allgemein nach der Brutzeit.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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