Parksituation im Berner Heerweg im Bereich Heuorts Land Beschluss der Bezirksversammlung vom 02.11.2017 (Drs. 20-4925)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Alle zu beteiligenden Verwaltungsdienststellen mögen prüfen, ob die in den Stellungnahmen
des Behörde für Inneres und Sport (Drs. 20-4717) und der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und
Innovation (Drs. 20-4864) benannten Maßnahmen umsetzbar sind und in welchem Zeitraum die
Umsetzung erfolgen könne. Möglichst möge auch bereit mit der Umsetzung begonnen werden.
Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI):
Die BWVI meldet zu diesem Beschluss eine Fehlanzeige.
Die Einschätzung einer Umsetzung der Maßnahmen obliegt der Behörde für Inneres und Sport.
Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS)/Polizeikommissariat (PK) 38:
Das PK 38 hat bereits in seiner Stellungnahme zur Drs. 20-4508.1 (Drs. 20-4717) Bereiche in den Nebenflächen des Berner Heerwegs benannt, die sich als mögliche Parkflächen eignen könnten. Die Umsetzung der Maßnahme erfordert allerdings bauliche Eingriffe, die vom PK 38 nicht initiiert werden. Hier bedarf es einer Entscheidung des Bezirksamts.
Weiter hat das PK 38 ausgeführt, dass das im Jahr 2006 zur Gewährleistung der Flüssigkeit des Verkehrs eingerichtete beidseitige Haltverbot sich bewährt hat und Änderungsbedarf nicht gesehen wird.
Entgegen der Stellungnahme der BWVI, die zumindest eine temporäre Lockerung des Haltverbots vorschlägt, hält das PK 38 an seiner Auffassung fest.
Dies begründet sich wie folgt:
Anlass für die Einführung des Haltverbots waren unter anderem mehrere Verkehrsunfälle, wovon der letzte sich am 27.10.2005 ereignete. Dabei verwirklichte sich eine typische Gefahr, die von Fahrzeugen ausgeht, die auf dem rechten Fahrstreifen einer vierspurigen Straße abgestellt werden: Ein Fahrzeugführer wechselte mit seinem Pkw auf den rechten Fahrstreifen und fuhr frontal gegen einen dort abgestellten Anhänger.
Die Verkehrsunfallstatistik der Jahre 2002 – 2005 belegt, dass es in dem Abschnitt zwischen der August-Krogmann-Straße und Bahnhof Berne, zu Unfällen, die auf die besondere Verkehrssituation in dieser Straße zurückzuführen sind, gekommen ist. Es ereigneten sich 142 polizeilich registrierte Verkehrsunfälle, davon 5 mit Schwer- und 40 mit Leichtverletzten. Bei 16 Unfällen war ein Fahrstreifenwechsel ursächlich. 17 sind auf einen Unfall mit dem ruhenden Verkehr zurückzuführen.
In Kenntnis dieser Situation ordneten sich ortskundige Fahrzeugführer bereits frühzeitig auf dem linken Fahrstreifen ein. Hierdurch wurde eine zügige Verkehrsabnahme erschwert und die Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt. Der rechte Fahrstreifen dient genau wie der linke Fahrstreifen dazu, andere Verkehrsteilnehmer zu überholen (§ 7 Abs. 3 StVO). Insoweit ist es geboten, den rechten Fahrstreifen vom ruhenden Verkehr freizuhalten, um die bei einer zweispurig markierten Fahrbahn gewollten und für sie typischen Verkehrsabläufe zu ermöglichen und zu gewährleisten.
Bei einer temporären oder vollständigen Aufhebung des Haltverbots ist ein Anstieg der Verkehrsunfälle aus den o.a. Gründen zu erwarten.
Weiterhin ist die Einmündung Berner Heerweg / Bekassinenau eine Unfallhäufungsstelle, bei der eine zusätzliche Sichteinschränkung durch auf dem rechten Fahrstreifen abgestellte Fahrzeuge einen Anstieg der Unfallzahlen erwarten lässt.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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