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Parks, Grünanlagen und Gewässer: Auskömmliche Mittel für die Instandhaltung öffentlicher Infrastrukturen im Doppelhaushalt 2027/28 Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 10.07.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 7.1

Sachverhalt

Hamburg präsentiert sich aus der Vogelperspektive als eine der grünsten und wasserreichsten Städte Deutschlands, ein Bild, das nicht nur Touristen begeistert, sondern auch für die Hamburgerinnen und Hamburger von großer Bedeutung ist. Die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen häufig mit Gewässern sind wesentliche Bestandteile unserer Lebensqualität, sie bieten Raum für Begegnung, Erholung und tragen maßgeblich zur Attraktivität unserer Quartiere bei. Sie sind nicht nur ästhetisch ansprechend, sondern auch entscheidend für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels und die Verwirklichung gesellschaftlicher Ziele wie Inklusion und lebenslanges Wohnen im Quartier.

Im Bezirk Wandsbek werden 126 Spielplätze mit einer Gesamtfläche von rund 60 Hektar, 321 reine Parkanlagen mit einer Gesamtfläche von rund 570 Hektar und rund 920 Hektar Grünflächen aus den Mitteln des Erhaltungsmanagements Grün unterhalten. Weitere Spielplätze und Parkanlagen sind bereits in Planung und erhöhen die Fläche noch, was zu einem weiteren Verzehr der Mittel für das Erhaltungsmanagement Grün beitragen wird.

Der Bezirk Wandsbek unterhält außerdem Gewässer mit einer Länge von mehr als 400 Kilometern. Neben den allgemeinen Pflege- und Unterhaltungsarbeiten kommt auch die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) dazu. Für dessen notwendige Umsetzung wurden durch die Behörde keine weiteren Stellen geschaffen. So schmilzt das ohnehin schon knappe Budget für die vielfältigen Herausforderungen der Gewässer zusätzlich. Auch notwendige Entschlammungen, die durch unsere Art zu leben regelmäßig notwendig sind, können nur durch Priorisierungen nach und nach abgearbeitet werden, sodass weniger günstige ökologische Bedingungen über Jahre hinweg vorherrschen. Auch hier ist es notwendig die entsprechenden Mittel des Erhaltungsmanagements Gewässer anzuheben.

Seit 2019 wird im Doppelhaushalt der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) die Rahmenzuweisung (RZ) für konsumtive Mittel des Erhaltungsmanagements Grün (EHM Grün) fortgeschrieben und immer wieder Kürzungsansätzen unterworfen.

Die Herausforderungen für die Pflege und den Erhalt unserer Grünanlagen und Gewässer wachsen stetig. Mit einem wachsenden Bezirk und steigendem Flächennutzungsdruck im öffentlichen Raum durch benötigte Grünanlagen und Spielplätze, steigen die Anforderungen an Planungen und den Erhalt von Stadtgrün. Auch die Folgen des Klimawandels wirken sich auf die Erhaltung aus: Sturmschäden, vermehrte Wässerungs- und Schnittmaßnahmen bis hin zu Fällungen und Ersatzpflanzungen, sowie Starkregen und Ausspülungen, führen zu einem deutlich erhöhten Aufwand.

Die finanzielle Ausstattung für das EHM Grün ist seit 2019 nominell gleichgeblieben, was angesichts der Inflation zu einem erheblichen Kaufkraftverlust geführt hat. Ein Austausch mit dem Statistischen Bundesamt ergab, dass die Preise für Landschaftsbauarbeiten im Zeitraum von 2019 bis 2024 um 66 % gestiegen sind. Dieser Trend setzt sich voraussichtlich auch im kommenden Doppelhaushalt fort. In der Gesamtbetrachtung sank die zur Beschaffung von Material und Leistungen zur Verfügung stehende Kaufkraft im Jahr 2024 innerhalb von sechs Jahren um 48 % auf 52 % des Ausgangswertes von 2019. Am Ende des Doppelhaushalts 2025/26 würde dieser Wert, linear fortgeschrieben, auf 46 % der Kaufkraft der RZ Grün von Anfang 2019 absinken.

Zusätzlich zu dieser allgemeinen Entwicklung sind in den Bezirken spezifische Sondereffekte zu verzeichnen:

Unterhaltungsintensivere Gestaltung (investiv): Grünanlagen und Spielplätze wurden aufgrund des stark erhöhten Nutzungsdrucks (Wohnungsbauoffensive, verändertes Freizeit- und Sozialverhalten) sowie veränderter Anforderungen (Generationenwechsel, Inklusion, Klimawandel, Klimafolgen, ökologisch/biodiverse Ausprägung) zunehmend dichter und teurer umgestaltet und ausgestattet. Dies hat weitreichende Auswirkungen auf die Quantität und Qualität der erforderlichen Unterhaltungsleistungen.

Klimawandel (konsumtiv): Der bereits eingetretene Klimawandel hat den quantitativen Aufwand für die Baum- und Gehölzpflege (Beseitigung von Sturmschäden, Zahl der erforderlichen Wässerungs- bzw. Schnittmaßnahmen bis hin zu Fällungen und Ersatzpflanzungen, Eichenprozessionsspinner etc.), die Gewässerpflege (Trockenperioden und Starkregen als sich abwechselnde Extreme) sowie für die Flächenunterhaltung (vermehrte Schäden durch Starkregen und Ausspülungen) deutlich steigen lassen.

Gestiegener Nutzungsdruck auf die Flächen (konsumtiv): Ein verändertes, intensiveres Nutzungsverhalten bis hin zu stellenweiser Übernutzung, insbesondere in Zeiten der Corona-Pandemie, erhöhte den Unterhaltungsaufwand zusätzlich.

Die Summe dieser Effekte reduzieren das Budget pro Flächeneinheit, während Ausstattungs- und Nutzungsänderungen sowie Aufwände für die Baumpflege den Mittelbedarf pro Flächeneinheit erhöhen und führen zu einer drastischen Reduzierung der Kaufkraft. Überschlägig wird die Kaufkraft zum Ende 2026 bei ungefähr einem Drittel der Kaufkraft von Anfang 2019 liegen.

Eine ordnungsgemäße Pflege der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sowie Gewässer innerhalb fachlicher Mindeststandards ist damit kaum mehr möglich. Die Arbeiten müssten sich nunmehr in weiten Teilen auf die Sicherstellung der Verkehrssicherung und auf die unmittelbare Gefahrenabwehr beschränken. Neue Freiraumplanungen müssen aufgrund fehlender Unterhaltungs- und Planungsmittel für die Folgezeit unterbleiben.

Getragen von der Ankündigung, dass mit dem Erhaltungsmanagement Grün (EMG) im Doppelhaushalt 2027/28 Hamburg-weit ein Mindest-Service-Level 3 eingeführt wird, sollte die Unterhaltung der öffentlichen Grünanlagen stabilisiert und der Rückbau auf eine haushaltsehrliche, minimale Ausführung unterbleiben.

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Die Bezirksversammlung Wandsbek fordert die Bezirksamtsleitung auf, sich gegenüber dem Senat und der Bürgerschaft dafür einzusetzen, dass:

  1. Die Rahmenzuweisungen EHM Grün und EHM Gewässer für eine angemessene Unterhaltung (z. B. Ausgleich Kaufkraftniveau) im Doppelhaushalt 2027/2028 angehoben werden, idealerweise auf das Kaufkraftniveau vom 01.01.2019, wie es sich im Doppelhaushalt 2025/26 darstellt.
  2. Grundsätzlich eine gleichmäßige Verteilung der Mittel auf die Bezirke beibehalten wird und Flächenzuwächse sich in den Rahmenzuweisungen strukturell wieder finden.
  3. glichkeiten zur Berücksichtigung von Sondereffekten, wie Flächenzuwächsen und den Auswirkungen des Klimawandels, geprüft werden, um die spezifischen Bedarfe der Bezirke adäquat abbilden zu können.
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Hamburg

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