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Parkplatzwegfall und Bürgerbeteiligung Bezirkliche Radverkehrsmaßnahme, hier Teilbaumaßnahme: Am Neumarkt, Efftingestraße bis Luetkensallee II Kleine Anfrage vom 04.04.2023

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

Die Antwort auf die erste schriftliche Kleine Anfrage lässt noch einige Antworten offen und bedarf durch weitere Fragen Klarstellung bzw. müssen neue Punkte beleuchtet werden.

 

Deshalb fragen wir die Bezirksverwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:     11.04.2023

 

  1. In Antwort auf die Frage 4 a in Drs. 21-6713 wird u.a. geschrieben, dass eine Bürgerbeteiligung nur „..bei tatsächlich umfangreichen Änderungen…“ stattfindet. Wie genau sind „umfangreiche Änderungen“ definiert?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Das Bezirksamt führt Bürgerbeteiligungen insbesondere dann durch, wenn die Maßnahme Anliegerbeiträge auslöst (erstmalig endgültige Herstellung von Straßen) oder es eine entsprechende Beschlusslage der Bezirksversammlung gegeben hat.

 

 

  1. Bei welchen letzten drei Straßenverkehrsmaßnahmen im Bezirk Wandsbek führten „umfangreiche Änderungen“ zur Bürgerbeteiligung?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Die letzten drei Maßnahmen, bei denen „umfangreiche Änderungen“ zur Bürgerbeteiligung führten, waren: Fortschreibung bezirkliches Radverkehrskonzept, Walddörferstraße, Berner Heerweg.

 

  1. Bei welchen letzten drei Straßenverkehrsmaßnahmen im Bezirk Wandsbek führte eine fehlende „umfangreiche Maßnahme“ zur Ermessensentscheidung, auf Bürgerbeteiligung zu verzichten?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Die letzten drei Maßnahmen, die dem Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft ohne Bürgerbeteiligung vorgelegt wurden, waren: Eilbeker Weg, Meienredder/ Eulenkrugstraße und ZOB Rahlstedt.

 

 

  1. Als Hauptbegründung für die Planungen in der Schlussverschickung sind unter anderem auch die Anzahl der Radfahrer, die laut Erläuterungsbericht auf einer Zählung vom 27.08.2020 beruhen.

 

  1. Warum wurde die Zählung nur einmal durchgeführt?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Die Zählung an einem Donnerstag außerhalb der Ferien entspricht den Vorgaben an einem durchschnittlichen Werktag, sodass von belastbaren Zahlen ausgegangen werden kann

 

 

  1. Durch wen wurden diese Zählungen wie genau durchgeführt? Bitte bei externer Vergabe die genau Leistungsbeschreibung beifügen.

 

Bezirksamt Wandsbek:

Die Verkehrszählung wurde durch das für die Planung beauftragte Ingenieurbüro durchgeführt. Die Messung erfolgte durch ein Kamerasystem, die Auswertung anschließend des Bildmaterials durch die Büromitarbeiter.

Auszug aus dem Vertrag:Vorbereitung, Durchführung, Auswertung und Plausibilitätsprüfung einer Verkehrszählung im Straßenquerschnitt in den maßgeblichen Hauptverkehrszeiten von 6:00 Uhr bis 19:00 Uhr an einem allgemeinen Werktag außerhalb von Ferien- und Feiertagseinflüssen. Es werden alle Kfz erfasst und der Schwerverkehrsanteil ausgewiesen. Weiterhin werden die Radverkehrsströme getrennt nach Nutzung Fahrbahn und Seitenraum erfasst. Die Ergebnisdarstellung erfolgt als kurzgefasster Bericht mit Illustration der wesentlichen Zählergebnisse, Darstellung von Tagesganglinien und von Knotenströmen für die Gesamtzählzeit und Spitzenstunden.“

 

 

  1. Gibt es Umstände, die mehrere Zählungen aus Sicht der Verwaltung notwendig machen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Nein. Siehe auch zu a.

 

 

  1. Warum gab es ein Gespräch zwischen der Verwaltung und einer festgelegten Anzahl betroffener Bürger?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Es hat sich ein Zusammenschluss von mehreren Bürgerinnen du Bürgern / Anliegerinnen und Anliegern mit Fragen und der Bitte nach einem Termin an das Bezirksamt gewandt. Das Bezirksamt ist der Bitte nach einem Termin nachgekommen. Aufgrund der räumlichen Kapazitäten (Größe der vorhandenen Besprechungsräume) hat das Bezirksamt um eine definierte Teilnehmerzahl gebeten, die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Petenten vorgenommen. Die Veranstaltung diente nicht als Bürgerbeteiligung und war als solche auch nicht konzipiert. Der Termin diente zum Austausch der vorgetragenen Punkte und der konkreten Fragen der Petenten.

 

 

  1. Sollte es eine Art „Bürgerbeteiligung Light“ sein? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe oben

 

 

  1. Warum hat man nicht allen Anwohnern und Betroffenen vor Ort, zum Beispiel durch eine Veranstaltung vor Ort, die Möglichkeit gegeben, bei einem solchen Informationsformat teilzunehmen?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe oben

 

Anhänge

keine Anlage/n