Parkplatzsituation vor der KITA Poppenbütteler Weg 184 verbessern Beschluss der Bezirksversammlung vom 20.02.2020 (Drs. 21-1071.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten,
1. Gespräche mit der Leitung der KITA Poppenbütteler Weg zum o.g. Thema zu führen
und zur Erörterung in den Regionalausschuss Alstertal einzuladen
2. eine Lageeinschätzung der o.g. Situation vorzunehmen
3. zu prüfen, ob die Regelungen des parkenden Verkehrs vor der KITA am Poppenbütteler
Weg dahingehend geändert werden können, dass das Parken in der Alten Landstraße in
der Nähe temporär ermöglicht wird
4. kurzfristig zu prüfen, ob die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 50 km/h
Richtung Bäckerbrücke bereits in Höhe Poppenbütteler Weg 182 vorgenommen werden
kann.
5. dem Regionalausschuss Alstertal zu den genannten Punkten zu berichten
Die Straßenverkehrsbehörde am PK 35 nimmt zur o. g. Beschlussempfehlung wie folgt Stellung:
In der erwähnten Sitzung des Regionalausschusses Alstertal am 12.02.2020 war ein Vertreter des PK 35 anwesend und hatte zu wesentlichen Teilen bereits Stellung genommen:
In der Sachverhaltsdarstellung wird behauptet, dass das Parken direkt vor der Kita im Poppenbütteler Weg 184 verboten ist. Das ist nicht der Fall. Die Rechtslage ist insofern eindeutig, dass es dort kein Haltverbot gibt, das Parken ist ganztägig ohne Einschränkungen erlaubt.
Zu den einzelnen Ziffern des Petitums nimmt das PK 35 wie folgt Stellung:
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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