Parkplatzprobleme in Wohngegenden, speziell im Pogwischrund Beschluss der Bezirksversammlung vom 15.02.2018 (Drs. 20-5417.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der zuständigen Behörde wird empfohlen, im o.g. Bereich eine Prüfung der verkehrlichen und sicherheitsrelevanten Situation anzuregen.
Dem Regionalausschuss möge über die Bemühungen berichtet werden.
Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport/Polizeikommissariat 38 (BIS/PK 38):
Die Straße Pogwischrund liegt innerhalb einer Tempo-30-Zone und somit in einem Bereich, in dem grundsätzlich nach Vorgabe des Senates zum Abbau des Schilderwaldes so wenige Verkehrsschilder wie möglich aufgestellt werden sollen.
Es handelt sich um eine Rundstraße.
Bei dem Fahrverkehr, der sich durch den Pogwischrund bewegt, handelt es sich überwiegend um Anliegerverkehr, der das Wohngebiet verlässt oder anfährt.
Die Fahrbahnbreite beträgt 5,50 m. 3,50 m sind mit Asphalt befestigt, 2 m sind ein unbefestigter Seitenstreifen. Es befindet sich ein ca. 80 cm breiter Gehweg im Außenring.
In Tempo-30-Zonen ist das Parken am Fahrbahnrand grundsätzlich vorgesehen, soweit eine Restfahrbahnbreite von 3 m eingehalten wird.
Im Innenring ist an einigen Stellen das Senkrechtparken erlaubt, an anderen Stellen das Parken am Fahrbahnrand. Trotz Parkens am Fahrbahnrand bleibt eine Restfahrbahnbreite von 3,50 m.
Somit besteht auch für größere / breitere Fahrzeuge, wie z.B. Rettungs- und Entsorgungsfahrzeuge eine ausreichende Durchfahrtbreite.
Ein vorschriftswidriges Parken liegt im Pogwischrund nicht vor.
Eine Auswertung der Verkehrsunfallzahlen der zurückliegenden drei Jahre zeigt auf, dass es im genannten Zeitraum lediglich zu zehn Unfällen mit Kfz im ruhenden Verkehr gekommen ist.
Somit ist aus Sicht des PK 38 ein Eingreifen in den ruhenden Verkehr nicht erforderlich ist.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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