20-4938

Parkplätze in der Fabriciusstraße erhalten Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.06.2017 (Drs. 20-4380.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Das Bezirksamt und die zuständige Fachbehörde werden gebeten zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, die in den derzeitigen Planungen des Abschnittes an der Fabriciusstraße zwischen Richeystraße / Buschrosenweg und Steilshooper Allee wegfallenden, öffentlichen Parkplätze zu erhalten.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS):

Allgemeines:

Dieses Petitum wurde fraktionsübergreifend einstimmig von allen Mitgliedern des Regionalausschusses Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne in Anwesenheit des Leiters Prävention und Verkehr des Polizeikommissariats 36 beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt gingen die Ausschussmitglieder noch davon aus, dass aufgrund der geplanten Radfahrstreifen in diesem Bereich von den 168 öffentlichen Parkplätzen in der Fabriciusstraße zwischen Richeystraße / Buschrosenweg und der Steilshooper Allee 59 Parkstände entfallen. Das entspräche einem Wegfall von ca. 35 Prozent der vorhandenen öffentlichen Parkstände.

 

Die örtliche Straßenverkehrsbehörde des PK 36 war zu diesem Zeitpunkt als Träger öffentlicher Belange noch nicht beteiligt. Zwischenzeitlich wurden wir über das planende Verkehrsingenieurbüro von dem Bezirksamt Wandsbek, Dezernat für Wirtschaft, Bauen und Umwelt, Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) im Rahmen der 1. Verschickung als Träger öffentlicher Belange aufgefordert zu diesem Bauvorhaben Stellung zu nehmen.

 

Vorhandener Zustand:

Die vorliegende Planung umfasst die Herstellung von Radfahrstreifen im Bereich der Fabriciusstraße zwischen der Richeystraße und der Steilshooper Allee. Die Abschnittslänge beträgt ca. 900 Meter. Mit dieser Planung wird an die bereits bestehenden Radfahrstreifen aus Richtung Süden angeschlossen und so die Führung der Radfahrer auf der Fahrbahn mittels Radfahrstreifen bis zur Steilshooper Allee fortgesetzt.

In diesem Zusammenhang sollen auch die Bushaltebuchten in Haltestellen am Fahrbahnrand umgestaltet werden, um die Wirtschaftlichkeit des ÖPNV positiv zu beeinflussen. Die Vorstellung der Maßnahme im Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne findet im Anschluss an die 1. Verschickung statt.

Das Bezirksamt Wandsbek, federführend durch das Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Fachbereich Straßenplanung, führt die planerische und bauliche Umsetzung durch.

 

Die Fabriciusstraße befindet sich im Stadtteil Bramfeld, im Bezirk Wandsbek. Im Süden schließt sie an die Bramfelder Chaussee an. Im Norden kreuzt sie die Steilshooper Allee und mündet dann in die Fritz-Reuter-Straße.

Der Planungsbereich beginnt an der Richeystraße und endet an der Steilshooper Allee. Der Maßnahmenabschnitt ist rd. 900 m lang. Die zweistreifige Straße verläuft in Nord-Süd-Richtung parallel zur Hauptverkehrsachse Bramfelder Chaussee und hat eine örtliche Verbindungs- und Erschließungsfunktion. Für die Fabriciusstraße gilt im Maßnahmenbereich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Im Bereich der Schule Fabriciusstraße gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

Auf den angrenzenden Flurstücken befindet sich auf beiden Straßenseiten eine geschlossene, z. T. mehrstöckige Bebauung, die mit Wohnnutzung, Einzelhandelsgeschäften (vorrangig im süd-westlichen Bereich) und Kleingewerbe belegt sind. Im Nord-Osten, südlich der Owiesenstraße, befindet sich eine Schule (Schule an der Seebek).

 

Die Fabriciusstraße ist im Planungsbereich zweistreifig ausgebaut. Im Knotenpunkt Steilshooper Allee / Fabriciusstraße weitet sich die Fahrbahn auf vier Fahrstreifen auf. Die Breite der bituminös befestigten Fahrbahn liegt zwischen 12,00 m und 17,00 m (Knotenpunkt Steilshooper Allee). Die angrenzenden Nebenflächen weisen unterschiedliche Breiten von 1,00 m bis 8,30 m auf.

 

In den Nebenflächen befinden sich Anlagen des ruhenden Verkehrs, Längsparkstreifen, mit Breiten von 1,80 m bis 2,60 m.  An die Parkstände grenzen in Betonplatten befestigte Gehwege an, die Breiten von 0,70 m bis 7,65 m aufweisen. In diesen Nebenflächen verlaufen in beiden Fahrtrichtungen 0,70 m bis 1,60 m breite, sog. „andere Radwege“, die jedoch nicht benutzungspflichtig sind. Diese sind zum Teil in Pflasterbauweise und zum Teil in bituminöser Bauweise ausgeführt.

 

Erhebliche Reduzierung der Parkstände:

Gem. Ziffer 2.2.4 des Erläuterungsberichtes zur 1. Verschickung sind in dem Planungsabschnitt von ca. 900 m derzeit 109 Längsparkstände vorhanden. Für das Halten am Fahrbahnrand können rund 59 Parkmöglichkeiten ergänzend angesetzt werden. Somit ergibt sich eine Gesamtanzahl von 168 Parkmöglichkeiten.

 

Gem. Ziffer 4.1 des gleichen Erläuterungsberichtes werden vom Bezirksamt Parameter wie

 

  • Mindestgehwegbreiten und
  • Beibehaltung der Fahrbahnachse

 

bei der Planung vorgegeben, die aus unserer Sicht ein freies Planen über die gesamte Straßenbreite einschließlich der Nebenanlagen einschränken.

 

Das Bezirksamt Wandsbek kommt aufgrund dieses Umstandes zu einer nachfolgenden Parkstandsbilanz (Ziffer 4.2.3 ruhender Verkehr):

 

Im Bestand werden 109 Parkstände ausgewiesen. In der dargestellten regelkonformen Planung unter Beibehaltung der selbst auferlegten Parameter können bei der Realisierung der Radfahrstreifen nur noch 83 Parkstände ausgewiesen werden. Dieses führt zu einem Verlust von 26 Parkständen. Die Parkmöglichkeiten am Fahrbahnrand, die im Bestand mit 59 Stück ausgewiesen werden, entfallen ersatzlos. Das bedeutet in der Gesamtbilanz, dass von den insgesamt 168 z.Zt. vorhandenen Parkplätzen bei Beibehaltung der jetzigen Planung 85 Parkplätze ersatzlos entfallen.

 

Die Mitglieder des Regionalausschusses gingen bei ihrer Beratung und bei dem einstimmig beschlossenen Petitum noch davon aus, dass von den 168 öffentlichen Parkplätzen „nur“ 59 Parkstände und somit 35 Prozent aller Parkplätze verloren gehen.

Aus dem Erläuterungsbericht der 1. Verschickung, Ziffer 4.2.3 ist jedoch nun ersichtlich, dass 85 Parkplätze und somit über 50 Prozent bei Beibehaltung dieser Planung entfallen.

 

Diese Planung ist aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht unakzeptabel und wird bei Abwägung der Interessenlagen aller Verkehrsteilnehmer einer sachgerechten Aufteilung des gesamten Straßenraumes nicht gerecht.

 

Andere Bauvorhaben lösen weiteren Parkdruck aus:

In der Fabriciusstraße herrscht insbesondere in den Abendstunden schon erheblicher Parkdruck. Durch umfangreiche Neubauten und geplante Baumaßnahmen in der Fabriciusstraße und den angrenzenden Bereichen wie Ole Wisch, Owiesenstraße und Olewischtwiet wird sich dieser Parkdruck noch massiv verstärken.

Parallel ist geplant, entlang der Fabriciusstraße 153 - 159 zwischen der Owiesenstraße und der Straße Olewisch ein Neubauprojekt mit 70 Wohnungen als Wohngemeinschaft für u.a. Demenzkranke zu bauen. Bezüglich dieses Bauvorhabens plant der Bauherr Feuerwehraufstellflächen im öffentlichen Bereich und Unterflurcontainer für Müll, die von der öffentlichen Straße abtransportiert werden müssten. Würde dieser Neubau so wie geplant realisiert werden, wären diverse absolute Haltverbotszonen anzuordnen, die damit ebenfalls umfangreich öffentliche Parkräume vernichten. Eine Stellungnahme der örtlichen Straßenverkehrsbehörde bezüglich dieses Neubaus steht noch aus.

 

Verkehrssituation Schule / Kindertagesstätte (KiTa):

In der Fabriciusstraße 150 befindet sich die Ganztagsschule „An der Seebek“, Standort II, mit ca. 200 Schülern. Viele dieser Schüler werden von ihren Eltern mit dem Kraftfahrzeug zur Schule gebracht. Die Eltern halten z.Zt. häufig am Fahrbahnrand oder in den dortigen Parkbuchten, um ihre Kinder zur Schule zu bringen bzw. sie dort wieder abzuholen. Sollte der Parkraum reduziert werden und sich auf der Fahrbahn der Radfahrstreifen befinden, auf dem nicht einmal gehalten werden darf, wird von der örtlichen Straßenverkehrsbehörde schon jetzt prognostiziert, dass dadurch eine Gefahrenquelle für Radfahrer und unsere kleinsten Verkehrsteilnehmer entsteht.

Gleiches gilt für die KiTa „Pusteblume“ in der Fabriciusstraße 126.

 

Verkehrssituation größere Betriebe:

In der Fabriciusstraße 119 befindet sich ein größeres Abschleppunternehmen, das seine großen Fahrzeuge sehr häufig am Fahrbahnrand abstellt. Die Firma verfügt über 12 Abschleppfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 – 12,5 t. Hiervon befinden sich häufig 5 – 6 Fahrzeuge gleichzeitig am Fahrbahnrand und warten auf ihren Einsatz. Die örtliche Straßenverkehrsbehörde hält es für zwingend notwendig, auf solche großen anliegenden Betriebe zuzugehen und Lösungen bezüglich des geplanten Radfahrstreifens im Konsens mit ihnen zu finden. Ergänzend ist hier auch noch die anliegende Tankschutz-Firma zu erwähnen.

 

Parkdruck in Höhe der Ladenzeile:

In Höhe der Fabriciusstraße 99 - 121 befindet sich eine Ladenzeile mit der sehr stark frequentierten Hamburger Sparkasse, einer Bäckerei, einer Reinigung, eines Pizzaladens, einem Reisebüro, einem Friseur, einer Spielhalle und einer weiteren KiTa.

Der dortige Bereich ist im gesamten Planungsabschnitt am stärksten durch Fußgänger, Radfahrer, parkenden und haltenden Fahrzeugen frequentiert. Schon jetzt ist feststellbar, dass der Parkraum im Umfeld der HASPA bei Weitem nicht ausreicht und sich die Besucher verbotswidrig in zweiter Reihe aufstellen, um eines dieser Geschäfte aufzusuchen. Auch dieser schon jetzt schlechte Umstand sollte stärker bei den Planungen Berücksichtigung finden und mehr Parkplätze in diesem Umfeld geschaffen und nicht reduziert werden.

 

Keine Durchgängigkeit des Radfahrstreifens:

Die vorliegende Planung umfasst die Herstellung von Radfahrstreifen in der Fabriciusstraße im Abschnitt zwischen Steilshooper Allee und Richeystraße. Mit dieser Planung schließt der Radfahrstreifen an die schon vorhandene Radfahrstreifenführung ab der Richeystraße an, die dann jedoch in Höhe der Straße Hellbrookkamp endet.

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) plant einen Radfahrstreifen in der Bramfelder Straße, Bramfelder Chaussee mit einem Umbau des Knotens Fabriciusstraße / Bramfelder Chaussee und führt diesen Radfahrstreifen noch in die Fabriciusstraße bis zur Heinrich-Helbing-Straße. Von  der Heinrich-Helbing-Straße bis zum Hellbrookkamp wird auf einen Radfahrstreifen auf der Fahrbahn verzichtet.

Aus Sicht der örtlichen Straßenverkehrsbehörde sollte der Bezirk im Zusammenwirken mit dem LSBG eine Durchgängigkeit des Radfahrstreifens in der gesamten Fabriciusstraße von der Steilshooper Allee bis zur Bramfelder Chaussee gewährleisten.

 

Anordnungen von eingeschränkten Haltverboten als Ladezone:

Die örtliche Straßenverkehrsbehörde hat umfangreiche Erfahrungen mit den neu gebauten Radfahrstreifen in der gesamten Fuhlsbüttler Straße gemacht.

Je höher der Parkdruck in einer Straße ist und je mehr Geschäfte sich in der Straße befinden, desto wahrscheinlicher ist der Umstand, dass die Radfahrstreifen häufig zugeparkt werden. Bei dieser geplanten Reduzierung der Parkstände von mehr als 50 Prozent sind schon jetzt umfangreiche und berechtigte Beschwerden sowie politische Anfragen vorhersehbar. Die Polizei wird nur im Rahmen ihrer zeitlichen und personellen Ressourcen auf diese Missstände reagieren können.

In diesem Zusammenhang sollte es bei weiteren Planungen dazu kommen, dass das Verkehrsingenieurbüro, das Bezirksamt Wandsbek und die örtliche Straßenverkehrsbehörde des PK 36 noch Parkstände identifizieren, an denen ein eingeschränktes, zeitlich begrenztes Haltverbot angeordnet wird und auf denen die Signatur „LADEZONE“ aufgebracht wird.

 

 

Problematik des verbotswidrigen Rechtsvorbeifahrens auf dem Radfahrstreifen an linksabbiegenden und wartenden Kraftfahrzeugen am Beispiel der Fuhlsbüttler Straße:

Sowohl der LSBG als auch die Mitarbeiter der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des PK 36 haben umfangreiche Verkehrsschauen nach der Fertigstellung der Fuhlsbüttler Straße zwischen der Nordheimstraße und dem S-Bahnhof Ohlsdorf durchgeführt, bei der auch die Abwicklung des Kraftfahrzeug- und Radfahrerverkehrs im Zusammenhang mit den Linksabbiegevorgängen beobachtet wurde. Bei diesen Verkehrsschauen konnte festgestellt werden, dass ca. 90 Prozent der Kraftfahrzeuge nicht hinter den haltenden, links abbiegenden Kraftfahrzeugen gewartet haben, sondern verbotswidrig über die durchgezogene Linie des Radfahrstreifens fuhren. Aufgrund der stetigen Führung des Radverkehrs auf der Fuhlsbüttler Straße und der guten Übersichtlichkeit des Straßenquerschnittes konnten wir jedoch keine Situation beobachten, bei der ein Radfahrer gefährdet wurde oder es zu anderen konkreten Konflikten mit dem Radverkehr kam. Auch eine Verkehrsunfallauswertung führte nicht zum Erkennen eines Konfliktes. Diese Situation werden wir durch den Umbau innerhalb des Planungsabschnittes von 900 Metern sieben Mal schaffen. Sowohl das Verkehrsingenieurbüro als auch das Bezirksamt Wandsbek mögen diesen Umstand in ihre Planungen mit einbeziehen und prüfen, ob sich der Radfahrstreifen im Bereich rechts der Einmündung zum Schutzstreifen öffnen lässt, um dort das gefahrlose Rechtsvorbeifahren zu legalisieren. Parallel dazu sollten insbesondere auf den Radfahrstreifen in Höhe der Einmündungen und gegenüber den Einmündungen weitere Fahrradpiktogramme aufgebracht werden, um die Aufmerksamkeit des Kraftfahrers abermals zu erhöhen und ihn zu sensibilisieren.

 

 

Mögliche Lösungsansätze:

Die örtliche Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 36 spricht sich trotz der o.a. Kritikpunkte ausdrücklich dafür aus, den Radverkehr durch das Aufbringen von Radfahrstreifen auf die Fahrbahn zu verlegen.

 

 

Die Fabriciusstraße ist mit den

 

  • Gehwegen
  • zurückzubauenden anderen Radwegen
  • Seitenstreifen
  • breiten Parkstreifen
  • teilweise über 6 Meter breiten Fahrstreifen

 

überwiegend mehr als 26 Meter breit.

 

Durch selbst auferlegte Parameter des Bezirksamtes kommt es nach unserem Verständnis zum beschriebenen Parkplatzverlust von 85 Parkständen (somit über 50 Prozent) in einem Streckenabschnitt von 900 Metern. Aufgrund dieses Umstandes stellte das PK 36 einen Vergleich der Aufteilung des gesamten Straßenraumes mit der Fuhlbüttler Straße an.

In der Fuhlsbüttler Straße wurden an diversen unterschiedlichen Örtlichkeiten Parkstände in Schrägaufstellung mit einem dahinter liegenden Sicherheitsstreifen und einem sich anschließenden Radfahrstreifen gebaut.

Ohne den Gehweg zunächst zu berücksichtigen, beträgt die Tiefe dieser Parkbuchten in Schrägaufstellung 4,55 Meter. Der sich anschließende Sicherheitsstreifen hinter den Fahrzeugen hat eine Breite von 1,00 Meter und dann schließt sich der Radfahrstreifen mit 1,85 Meter an.

Die jeweiligen Fahrstreifen sind mit 3,25 Meter zu bemessen. Dieses führt zu einer notwendigen Breite einer Straßenseite von 10,65 Meter. Hier sind noch nicht der Gehweg und die Abgrenzung überstehender Kraftfahrzeuge auf dem Gehweg berücksichtigt. Für diese blieben dann noch ca. 2,40 Meter.

 

Das Ingenieurbüro plant bei einer Längsaufstellung die Parkstände mit 2,00 Meter und einen sich dann anschließenden Sicherheitsstreifen zum Radfahrstreifen von 0,60 Meter.

 

Diese 2,60 Meter sind mit den 5,55 Meter (Tiefe der Parkbucht in Längsaufstellung: 4,55 m mit einem sich anschließenden 1,00 m breiten Sicherheitsstreifen) zu bilanzieren. Dieses ergibt eine Differenz von 2,85 m.

 

Käme man somit zu dem Ergebnis, dass man auf der einen Seite der Fabriciusstraße Parkbuchten mit einer Schrägaufstellung und gegenüber Längsparkstände plant, hätte man insgesamt eine zu verplanende Restbreite von  5,25 Meter (2,40 m + 2,85 m). Diese Gesamtrestbreite könnte dann auf die jeweiligen Gehwegseiten einschließlich des Sicherheitsstreifens zum Gehweg aufgeteilt werden.

Die jeweiligen Maße des Fahrbahnquerschnitts der Fuhlsbüttler Straße mit den Parkständen in Schrägaufstellung einschließlich eines Fotos und den Maßen des jetzigen Fahrbahnquerschnitts in der Fabriciusstraße wurden von uns skizziert und diesem Dokument angelegt.

 

Einschätzung des vom BA Wandsbek beauftragten Verkehrsingenieurbüros

Aufgrund der Einschätzung, dass sich in vielen Bereichen des Planungsabschnittes in der Fabriciusstraße auf beiden Seiten eine Schrägaufstellung oder auf einer Seite eine Schrägaufstellung und auf der anderen Straßenseite eine Längsaufstellung von Parkständen verwirklichen lassen dürfte, bestätigte das beauftragte Verkehrsingenieursbüro am 17.07.2017 die Annahme des PK 36 und teilte mit, dass sich dieser Parkstandsverlust in jedem Fall in Grenzen halten lässt und dass sich eine Planung auf der einen Seite der Fabriciusstraße von Schrägparkplätzen und auf der anderen Seite von Längsparkplätzen in jedem Falle realisieren ließe.

 

 

 

Das Bezirksamt Wandsbek nimmt ergänzend wie folgt Stellung:

Das Bezirksamt Wandsbek, vertreten durch das Fachamt MR, überplant zurzeit die Fabriciusstraße im Bereich von der Richeystraße bis zur Steilshooper Allee.

Ziel der Planungen ist die Förderung des Radverkehrs im Rahmen bezirklicher Radverkehrsmaßnahmen. 

 

Die bisherigen Planungen befinden sich zurzeit im Stadium der 1. Verschickung. Es ist vorgesehen, an die bereits bestehenden Radfahrstreifen aus Richtung Süden anzuschließen und so die Führung der Radfahrer auf der Fahrbahn mittels Radfahrstreifen bis zur Steilshooper Allee fortzusetzen. Die Abschnittslänge beträgt rd. 900 m.

 

In diesem Zusammenhang sollen auch die Bushaltestellen in Haltestellen am Fahrbahnrand umgestaltet werden, um die Wirtschaftlichkeit des ÖPNV positiv zu beeinflussen.

 

Im Zuge der Vorplanungen sind verschiedene Varianten erarbeitet worden. In Abwägung der zu betrachtenden Güter wie z.B. Fahrstreifenbreite, Mindestmaße von Gehwegen, Baumerhalt und Parkplatzbilanz kam die jetzt vorliegende Planung zum Tragen, die die Fortführung der bereits vorhandenen Radfahrstreifen aus Süden vorsieht.

 

Im Zuge der 1. Verschickung wurde von einzelnen Trägern öffentlicher Belange ein zu hoher Verlust an Parkständen kritisiert. Die Verwaltung hat sich daher mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde ins Benehmen gesetzt und die Planungen erneut überprüft. Es erfolgen erneut Anpassungen im Hinblick auf einen größtmöglichen Erhalt von öffentlichen Parkständen. Die erneute Überplanung wird entsprechende Zeit in Anspruch nehmen.

 

MR wird den Regionalausschuss nach Vorliegen erster Ergebnisse über die weiteren Planungen in Kenntnis setzen.

 

Die vorgeschlagene Sanierung des bestehenden Radweges scheidet aus Gründen der anzuwendenden Straßenverkehrsordnung aus und hat keine Chance auf Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde. Zudem würde ein regelkonformer Ausbau beidseitiger Radwege bedeuten, dem Fußverkehr keine ausreichenden Mindestbreiten zur Verfügung stellen zu können. Weiterhin wäre bei diesen Verhältnissen abzusehen, dass neue Unfallhäufungsstellen durch die dann vorherrschenden mangelnden Platzverhältnisse geschaffen werden.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

 

Anhänge

 

Maße Fuhlsbüttler Straße im Vergleich zur  Fabriciusstraße