20-5209

Parkhaus Mecklenburger Straße (Sprinkenhof) nach Erhöhung der Parkgebühren sanieren. Beschluss der Bezirksversammlung vom 21.09.2017 (Drs. 20-4789.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Verwaltung wird aufgefordert, sich mit den Fachbehörden und den Landesbetrieben in

Verbindung zu setzen, um die Planungen und Überlegungen für das Parkhaus Mecklenburger Straße mit den Umbaumaßnahmen Boizenburger Weg und der Mecklenburger Straße (RISEMaßnahmen) abzustimmen. Der Regionalausschuss Rahlstedt ist zeitnah über die Planungen zu unterrichten. Die Sprinkenhof AG wird gebeten, die Planungen zum Parkhaus Mecklenburger Str. im Regionalausschuss Rahlstedt vorzustellen.

 

 

Die Finanzbehörde nimmt wie folgt Stellung:

Diese Beschlussempfehlung wird als Referenteneinladung verstanden. Im Übrigen richtet sie sich an die Bezirksverwaltung.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

Im Rahmen der 1. Planverschickung zur RISE-Maßnahme Umgestaltung Boizenburger Weg und Mecklenburger Straße wurde auch die Sprinkenhof GmbH beteiligt. Die Umbaumaßnahmen im Boizenburger Weg wurden miteinander abgestimmt.

 

Die bauliche Umsetzung ist vom I. Quartal 2018 bis III. Quartal 2018 vorgesehen. Die Baumaßnahme ist zeitlich eng eingetaktet und kann nur begrenzt verschoben werden.

 

Zu den Planungen für die Umbaumaßnahmen des Parkhauses hat das Bezirksamt Kontakt mit der Sprinkenhof GmbH aufgenommen. Die Sprinkenhof GmbH hat folgende Stellungnahme abgegeben:

 

„Für das Parkhaus Mecklenburger Straße (Baujahr 1976) haben wir eine „Baukonstruktive Sanierung“ vorgesehen, die nun alters-/ und abnutzungsbedingt erforderlich ist. Die Sanierung (ca. 24 Monate Bauzeit) haben wir nun für die Jahre 2020/2021 geplant. Das Parkhaus wird dabei nicht komplett geschlossen sein, sondern während der Sanierungsmaßnahme (abschnittsweise) mit ca. 60-70 % seiner Stellplätze nutzbar sein. Die Detailplanungen zur Ausführung erfolgen erst noch in 2018/2019, insofern können hierzu noch keine konkreten Angaben gemacht werden.“

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

 

Anhänge

 

keine Anlage/n