Parken vor dem Azubi-Wohnheim in Wandsbek Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.11.2016 (Drs. 20-3506.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachbehörde und das Bezirksamt Wandsbek werden gebeten,
Das Polizeikommissariat 37 nimmt wie folgt Stellung:
Seit Mitte 2016 befindet sich an der o. g. Örtlichkeit (postalisch: Hammer Straße 8) das sog. Azubi-Wohnheim, welches in einem eigens dafür errichteten Neubau untergebracht ist. Es dient auswärtigen (z. T. minderjährigen) Auszubildenden und Studenten, die über einen Ausbildungsplatz in Hamburg verfügen, als Unterkunft.
In den letzten Monaten kam es nach Angaben von Vertretern der Bezirksversammlung Wandsbek immer wieder zu vorschriftswidrigem Parkverhalten auf dem Geh- und Radweg vor dem Azubi-Wohnheim in der Hammer Straße und in der Pappelallee. Bereits in der Sitzung des Kerngebietsausschusses Wandsbek (November 2016) wurde die Bitte an das PK 37 herangetragen, den Bereich diesbezüglich in Vorbereitung weiterer Maßnahmen zu beobachten.
Der fragliche Bereich wurde durch Mitarbeiter des PK 37 sowohl tagsüber als auch abends bzw. nachts sporadisch bestreift.
Tatsächlich lässt sich feststellen, dass die in der Anfangsphase festgestellten „Falschparker“, die trotz des angeordneten absoluten Haltverbots z. T. auf dem zwischen Radweg und Fahrbahn befindlichen Schutzstreifen, aber auch auf dem Radweg selbst parkten, nunmehr nur noch selten anzutreffen sind. Zugleich lässt sich feststellen, dass es sich bei den betroffenen Fahrzeugführern ausnahmslos NICHT mehr um Bewohner des Wohnheims handelt. Vielmehr wird der Bereich verbotswidrig durch Kunden des gegenüberliegenden Restaurants und des Kiosks sowie durch Lieferanten der Geschäfte/ Restaurants genutzt und ist jeweils nur von kurzer Dauer.
Das durch Mitglieder der Bezirksversammlung angesprochene Verhalten wird von dieser Seite nicht in Abrede gestellt, ist jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit darauf zurückzuführen, dass die (z. T. jugendlichen) Bewohner ihren Ein-/ Umzug durchgeführt haben. Wahrscheinlich war deshalb zeitweise eine höhere Anzahl ordnungswidrig und verkehrsbehindernd abgestellter Fahrzeuge zu beobachten.
Mittlerweile stellen Studenten, die sich im Besitz eines eigenen Fahrzeugs befinden, diese auf angemieteten Stellplätzen in der Tiefgarage ab. Nach Angaben der Hausverwaltung ist die Tiefgarage zu 80 % ausgelastet.
Das durch die BV ursprünglich zu Recht als problematisch skizzierte Verhalten hat aus hiesiger Sicht mittlerweile insofern an Brisanz verloren, als entsprechendes Fehlverhalten nur noch selten zu beobachten ist.
Vor dem Hintergrund des nur noch geringen Fallaufkommens wird seitens PK 37 folgendes angeregt:
Der Bereich wird – wie bereits in der Vergangenheit geschehen - durch Mitarbeiter des PK 37 im Rahmen personeller Kapazitäten bestreift. Ggf. wird das Fehlverhalten von Fahrzeugführern geahndet.
Darüber hinaus erfolgt Kontaktaufnahme durch den örtlich zuständigen Stadtteilpolizisten mit den vor Ort befindlichen Mitarbeitern des Wohnheims zwecks Sensibilisierung.
Das Aufstellen von Pollern am Fahrbahnrand/ auf dem Schutzstreifen (= Wiederherstellung des Zustandes vor Durchführung der Baumaßnahmen) hingegen birgt aus hiesiger Sicht zumindest zwei Probleme:
Fahrzeugführer stellen ihr Fahrzeug erforderlichenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit auf der Fahrbahn ab. Dies dürfte insbesondere dann der Fall sein, wenn das Verkehrsaufkommen eher gering ist.
Alternativ befahren Fahrzeugführer über die sehr breite Auffahrt vor Haus-Nr. 6 den Radweg und parken dort. Dies ließe sich durch Aufstellen von Bügeln in Querrichtung verhindern. Diese wiederum würden ein Hindernis darstellen, welches zu ungewollten Personenschäden führen könnte. Darüber hinaus führt diese Vorgehensweise lediglich zu einer Verlagerung des nur noch geringfügigen Problems.
Insofern wird weiterhin angeregt, dass Aufstellen von Pollern oder anderen die Auf- und Durchfahrt verhindernden Hindernissen zunächst zurückzustellen und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu betrachten/ zu beschließen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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