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Parken in Marienthal Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 12.08.2021 Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft Ö 7.2

Sachverhalt

 

Marienthal ist ein ruhiger Stadtteil, der durch aufgelockerte Bebauung und das

Wandsbeker Gehölz definiert wird. Probleme mit dem ruhenden oder auch fließenden

Verkehr sind hier nicht so stark ausgeprägt, wie in anderen anliegenden Stadtteilen.

Das Gebiet, welches im Westen durch die Rennbahnstraße, im Norden durch die

Jüthornstraße/Rodigallee, im Osten durch den Osterkamp und im Süden durch die A24

getrennt wird, ist als 30-Zone ausgelegt bzw. eingerichtet. Der Beginn der Tempo 30 Zone

wird mit dem Verkehrszeichen (Vz) 274.1 und das Ende mit dem Vz 274.2

gekennzeichnet. Die durch die Schild 274.1 angeordnete Geschwindigkeit gilt hierbei

fortlaufend und wir erst durch das Vz 274.2 wieder aufgehoben. Die

Geschwindigkeitsbegrenzung wird innerhalb der Zonen nicht wiederholt. Aufgrund der

Größe des oben beschriebenen Gebietes kann es jedoch leicht zu einem vergessen der

angeordneten Geschwindigkeit kommen.

Zudem sind an verschiedenen Zufahrten in diese 30-Zone die hinweisenden

Verkehrsschilder in einem stark verschmutzten Zustand oder so angebracht bzw.

eingerichtet, dass diese leicht übersehen werden können.

 

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

 

 

 

 

 

Die Verwaltung wird gebeten:

 

1. Dort wo die kleinen (60cmx60cm) Verkehrszeichen (274.1) angebracht sind, diese

gegen die größeren (84cmx84cm) Verkehrszeichen auszutauschen.

 

2. Die angebrachten Verkehrsschilder zu reinigen und einen Rückschritt des

Straßenbegleitgrüns so vorzunehmen, dass die Schilder weder verdreckt noch verdeckt

sind.

 

3. Das Aufbringen von Geschwindigkeitsverminderungen (“30 km/h”; “30” oder “Zone 30”),

wie es in anderen Gemeinden mit 30-Zonen dieser Größe üblich ist, zu veranlassen.

 

4. Zu prüfen, ob das zusätzliche Aufbringen von Bremsschwellen/Rüttelschwellen, wie

diese beispielsweise in der Stoltenstraße vorhanden sind, möglich ist und falls ja, dieses

auch zu veranlassen.

 

Bera­tungs­reihen­folge
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