Die Bezirksversammlung hat folgenden Beschluss gefasst:
Die zuständigen Stellen werden aufgefordert, die Möglichkeit der Errichtung von einem Sperrpfeiler am Zebrastreifen zu prüfen und zu errichten. (Straßenseite „Le Petit“ Café)
Die Straßenverkehrsbehörde am PK 35 nimmt wie folgt Stellung:
Bisher lag der Schwerpunkt unserer Beobachtungen auf dem Verhalten der Fahrzeugführer auf der Fahrbahn. Hier gab und gibt es keine Auffälligkeiten. Die im Beschluss genannten regelwidrig auf dem Gehweg haltenden und parkenden Fahrzeuge (vor dem Café „Le Petit“) werden auch von den Mitarbeitern der Polizeiaußenstelle in Volksdorf regelmäßig festgestellt. Gegen die Fahrzeugführer wurden in solchen Fällen Ordnungswidrig-keitenverfahren eingeleitet. Durch diese verbotswidrig auf dem Gehweg haltenden Fahrzeuge entsteht eine Beeinträchtigung der Sichtverhältnisse am FGÜ, Gefährdungssituationen hat das PK 35 noch nicht festgestellt. Die bisher getroffenen polizeilichen Maßnahmen reichen offensichtlich nicht aus, um ausreichen-de Sichtbeziehungen am FGÜ sicherzustellen. Die Straßenverkehrsbehörde am PK 35 wird deshalb gemäß § 45 (9) StVO die Aufstellung von zwei Sperrpfosten anordnen, um die beschriebene Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs auszuschließen.
Die Bezirksversammlung Wandsbek wird um Kenntnisnahme gebeten.
keine Anlage/n
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