20-5332

Papierkörbe für den Rahlstedter Uferweg Beschluss der Bezirksversammlung vom 02.11.2017 (Drs. 20-4883.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die zuständige Verwaltung des Bezirksamtes wird gebeten, neben den beiden Bänken am

Rahlstedter Uferweg Möglichkeiten zur Müllentsorgung zu schaffen.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Umwelt und Energie (BUE):

Die BUE erklärt die Unzuständigkeit.

Ausgehend davon, dass mit der Bezeichnung „Rahlstedter Uferweg“ der Wanderweg entlang des Gewässers „Wandse“ gemeint ist, kann seitens der BUE keine Aussage über die Aufstellung von Papierkörben auf diesen Flächen getroffen werden. Nach den hier vorliegenden Kartengrundlagen handelt es sich beim Rahlstedter Uferweg weder um einen öffentlichen gewidmeten Weg noch um eine öffentlich gewidmete Grün- und Erholungsanlage.  Zuständig für die Reinigung und den Papierkorbdienst ist dann die Dienststelle, in deren Verwaltungsvermögen sich die betroffenen Flächen befinden.

 

 

Das Bezirksamt ergänzt die Stellungnahme wie folgt:

Dem Wortlaut des Beschlusses nach, handelt es sich um die hinter der Kirche gelegenen Flurstücke 5086 und 4838 Gem. Alt Rahlstedt. Diese gehören einschließlich des Gehwegs der Kirchengemeinde Rahlstedt.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

 

Anhänge

 

keine Anlage/n     

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