21-1962

Papierkörbe am NSG Duvenwischen Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.08.2020 (Drs. 21-1604.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

  1. Die Stadtreinigung wird gebeten, abgebaute Papierkörbe rund um die U-Buckhorn und das NSG Duvenwischen z.B. an der Grunfläche Schmalenremen/ Buckhorn wieder aufzustellen.
  2. Die Stadtreinigung wird gebeten, rund um das NSG Duvenwischen und die angrenzenden Grünflächen in Abstimmung mit dem Bezirksamt an geeigneten Standorten weitere rote Papierkörbe aufzustellen.
  3. Die Stadtreinigung wird gebeten in der Zuwegung Waldredder zwischen den Schulen und der Eulenkrugstraße einen weiteren roten Papierkorb auf der Mitte des Weges aufzustellen.

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Um den U-Bahnhof Buckhorn wurden durch die SRH lediglich die bisherigen Papierkörbe des Bezirksamtes durch die gut sichtbaren roten Papierkörbe der SRH ausgetauscht. Anzahl und Standorte wurden nicht verändert, da sie dem Bedarf entsprechen. An der Ecke Buckhorn/Schmalenremen gab es bisher keinen Papierkorb der SRH, folglich wurde hier auch keiner durch die SRH entfernt. Aus Sicht der SRH besteht dort auch kein Bedarf.

 

Zu 2.:

Um das Naturschutzgebiet (NSG) Duvenwischen befindet sich ein Wohngebiet. Den Anliegerinnen und Anliegern obliegt die Reinigung gemäß Hamburgischen Wegegesetz (Anliegerverpflichtung nach §§ 29 und 30). Der SRH sind keine vermehrten Meldungen über Verschmutzungen bekannt. Das NSG und die genannten Grünflächen liegen nicht in der Zuständigkeit der SRH. Nach Einschätzung der SRH besteht kein Handlungsbedarf für Veränderungen im eigenen Zuständigkeitsbereich.

 

Zu 3.:

Die Zuwegung zwischen der Eulenkrugstraße und den Schulen befindet sich im Verwaltungsvermögen des Bezirkes Wandsbek und ist als Stadtgrün gelistet. Sie ist jedoch nicht als öffentliche Grün- und Erholungsanlage verzeichnet und im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht. Ferner ist die Zuwegung nicht als öffentlicher Weg gewidmet. Der Bereich liegt somit nicht im Zuständigkeitsbereich der SRH.

Der Bereich südlich des Teiches Allhorndiek bzw. der Bereich am Pastorenstieg ist eine öffentliche Grün- und Erholungsanlage. Hier hat die SRH im Rahmen ihrer Zuständigkeit Papierkörbe aufgestellt. Nach ihrer Einschätzung sind die Reinigungs- und Leerungsintervalle dort ausreichend, da keine auffällige Beschwerdelage bekannt ist.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n