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P+R-Plätze an U-Bahn-Trabrennbahn dem Bedarf anpassen Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 31.03.2022 Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne Ö 5.8

Sachverhalt

 

Wie aus dem Regionalausschuss vom 20.01.22 bekannt wurde, hat sich gemäß Eingabe per e-mail vom 14.01.22 an der Verkehrssituation um den Bahnhof Trabrennbahn und die Planung zum Umbau der Eckerkoppel seit inzwischen Jahren kaum etwas geändert. Es muss dort also auch unverändert von einem hohen Parkdruck ausgegangen werden.

 

Aus einer Antwort des Senats vom 15.02.2022 (Drucksache 22/7285) auf eine schriftliche kleine Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion vom 07.02.2022 wurde bekannt, dass die zu bezahlenden Parkplätze der P+R-Stationen in Wandsbek nur schwach frequentiert werden. An der U-Bahn-Trabrennbahn wurde eine Belegung von 29/26/40 ausgewiesen.

 

In der Bezirksversammlung am 03.03.22 sprachen sich die Mehrheit der Parteien gegen den Antrag der CDU aus, das Parken auf den nicht ausgelasteten P+R Parkplätzen kostenlos zu ermöglichen. An der Trabrennbahn gibt es aber zwei Parkplätze. Auf dem einen, schlecht frequentierten Parkplatz werden Gebühren erhoben und der andere, meist voll besetzte Parkplatz, ist kostenlos. Hier bestünde zB. die Möglichkeit, die Säule für Parkgebühren zu versetzen und dadurch die zu bezahlenden Parkplätze dem Bedarf anzupassen und gleichzeitig dadurch den kostenlosen Parkplatz zu vergrößern, um den Parkdruck auch in der Eckerkoppel zu mindern.

 

Der Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne möge beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die zuständige Behörde möge prüfen, wie weit der Gebühren-Parkplatz am U-Bahnhof-Trabrennbahn verkleinert werden könnte, so dass noch immer ausreichend Platz für den ermittelten Bedarf vorgehalten werden kann.
  2. Die zuständige Behörde möge dann prüfen, ob es ausreichen würde die Säule für Parkgebühren zu versetzen oder welche weiteren Möglichkeiten bestünden, die Parkflächen entsprechend zu vergrößern bzw. zu verkleinern.
  3. Dem Regionalausschuss ist jeweils nach Erkenntnis zu berichten.

 

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