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Ortsteiltafeln in der Region Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne Kleine Anfrage vom 12.04.2016

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Die Ortsteiltafeln in Wandsbek haben eine wichtige Orientierungs- und

Identifikationsfunktion für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Touristen und Gäste Bramfelds.

 

Ortsteiltafeln sind seit der Einführung der „Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen (RWB 2000)“ nicht mehr Bestandteil der Straßenverkehrsordnung. Damit ist die Zuständigkeit für die Aufstellung derartiger Schilder von der Straßenverkehrsbehörde auf die Bezirksämter übergegangen.

 

Die Frage, ob und an welchen Standorten derartige Schilder angebracht werden, wird somit durch die Bezirksämter entschieden.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt Wandsbek:

Vorbemerkung:

Grundsätzlich werden im Bezirksamtsbereich abgängige Ortsteilschilder ersatzlos abgebaut. Diese roten Schilder mit weißer Schrift sind nicht Bestandteil der Straßenverkehrsordnung.

Im Regionalbereich Rahlstedt wurden vereinzelt Ortsteilschilder im Rahmen von Patenschaften erhalten. Die Patin / der Pate trägt dann die Materialkosten in Höhe von bis zu 250 Euro. Die Aufstellung erfolgt durch den Bauhof des Bezirksamtes.

Dies vorausgeschickt antwortet das Bezirksamt wie folgt:                                                               21.04.2016

  1. Wo und wie viele Ortsteiltafeln gibt es jeweils in Bramfeld, Steilshoop, Farmsen und Berne? (bitte tabellarisch darstellen)

 

Nach Kenntnis des Bezirksamtes sind keine Ortsteilschilder mehr vorhanden.

 

  1. Wie viele Ortsteiltafeln im Regionalbereich waren in den letzten 10 Jahren abgängig?

 

Darüber wird keine Statistik geführt.

 

  1. Wurden abgängige Ortsteiltafeln ersetzt?
    1. Wenn nein, warum nicht?

 

In der Regel nicht, ansonsten siehe Vorbemerkung.

 

  1. Wieviel kostet das Errichten einer Ortsteiltafel (Herstellung des Schildes und Aufstellung vor Ort)?

 

Siehe Vorbemerkung.

 

  1. Aus welchem Haushaltstitel wird die Errichtung der Ortsteiltafeln bezahlt?

 

Entfällt, siehe Vorbemerkung.

 

 

Anhänge

 

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