21-0403

Ortskern Rahlstedt Abschlussbilanzierung des Fördergebietes und zukünftige Rolle des Bezirksamtes Wandsbek (Teil II) Kleine Anfrage vom 10.10.2019

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

Mit der Drucksache 21-0332 wurde die Kleine Anfrage vom 20.09.2019 beantwortet. Aus den Antworten ergeben sich einige Nachfragen.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:              21.10.2019

 

  1. Wird die offene ursprünglich vorgesehene Maßnahme an der Mecklenburger Straße (Fahrbahn und Übergang zur Wandse siehe Hinweis Abschlussbilanz Drucksache 20-5163 Mecklenburger Straße) in das Arbeitsprogramm Straßen des Bezirksamtes Wandsbek als Restpunkt vom Bezirksamt Wandsbek eingestellt?
    1. Wenn ja, wann?
    2. Wenn nein, warum nicht?

 

Das RISE - Förderprogramm ist abgeschlossen. Eine Ausweitung der Planung auf die Fahrbahn der Mecklenburger Straße und den Übergang zur Wandse war aus Ressour-cengründen bislang nicht möglich. Das Bezirksamt wird die Prüfung, ob der Übergang geschaffen werden kann, in den Entwurf des Arbeitsprogramms „Straße 2020“ aufneh-men. Insoweit steht die Umsetzung der genannten Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung zum Arbeitsprogramm „Straße“ 2020. Im Übrigen siehe Drs. 21-0332.

 

 

  1. Wer erteilt Arbeitsaufträge für die Pflegemaßnahmen des Flurstückes 5192, insbesondere wenn Äste auf die Flurstücke 2362 und 5195 (Straßenbereiche) ragen?

 

Nach Kenntnis des Bezirksamtes ist der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) zuständig.

 

 

  1. Wann und von wem wurde der Zaun für das Flurstück 5192 erneuert?

 

Nach Kenntnis des Bezirksamtes ist der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) zuständig.

 

 

  1. Die Frage 15 aus Drucksache 21-0332: „Wann erfolgt die Bearbeitung der Drucksache 20-7396 mit dem geänderten Petitum „Das Naturschutzreferat des Bezirksamtes Wandsbek wird gebeten, unter Beteiligung der Wasserwirtschaft für den Abschnitt der Wandse an der Mecklenburger Straße auf der Seite der Privatgrundstücke zu prüfen, welche Maßnahmen zu einer ökologisch besonders wertvollen Fläche führen" und wann wird dem Regionalausschluss Rahlstedt das Ergebnis vorgelegt?“, wurde wie folgt beantwortet:

 

 

„Die Umsetzung des Petitums scheitert bereits daran, dass das „Naturschutzreferat“ bereits Anfang 2007 (Umsetzung der vom Senat beschlossenen neuen Organisationsstruktur der Bezirksämter) aufgelöst wurde. Im Übrigen ist eine Maßnahme „Wandse – Mecklenburger Straße“ in den Maßnahmenspeicher zum Arbeitsprogramm der Wasserwirtschaft schon vor der o. g. Drucksache eingestellt worden. Unabhängig davon setzt das Bezirksamt mit der Unterstützung von Bachpaten bereits kleinere Strukturverbesserungen in diesem Abschnitt der Wandse um.“

 

Es ergeben sich folgende Nachfragen:

  1. Wer ist für den Abschnitt (Flurstück 5922) der Wandse an der Mecklenburger Straße auf der Seite der Privatgrundstücke zuständig?

 

Das Bezirksamt.

 

  1. Werden von der zuständigen Abteilung des Bezirksamtes für das Flurstück 5922 auf der Seite der Privatgrundstücke mit den Grundeigentümern, Maßnahmen festgelegt, die zu einer ökologisch besonders wertvollen Fläche führen?
    1. Wenn ja, welche?
    2. Wenn nein warum nicht?

 

Neben den Unterhaltungsmaßnahmen in diesem Bereich (Mäharbeiten, Baumfällungen u.ä.) setzt das Bezirksamt mit der Unterstützung von Bachpaten kleinere Strukturverbesserungen um, die keiner Abstimmung mit den Anliegern bedürfen. Weitergehende Maßnahmen sind zz.  nicht vorgesehen.

 

 

  1. Welche Erwartung hat das Bezirksamt Wandsbek beim Flurstück 1144 an die Rahlstedter um eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität zu schaffen? Bitte mit Beispielen erläutern

 

Die Formulierung „Nachdem das Bezirksamt durch die baulich-investiven Maßnahmen den Ortskern deutlich verbessert hat, liegt es nun an den Rahlstedtern, zukünftig eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität zu schaffen“  gemäß Drucksache 21-0122 bezog sich allgemein auf die Gesamtheit des Rahlstedter Ortkerns und seine Nutzungsmöglichkeiten durch örtliche Akteure. Diese können nicht detailliert vorweggenommen werden. Die Unterhaltung des Flurstückes 1144 verbleibt beim Bezirksamt.

 

 

  1. In welcher Form, wird das Bezirksamt Wandsbek die Bürger von Rahlstedt beim Flurstück 1144 dabei unterstützen?
    1. Bei der Beleuchtung
      1. Klärung und Verbesserung der Ein- und Ausschaltung der Lampen und Scheinwerfer?
      2. Ausrichtung der Scheinwerfer gemäß ursprünglichen Konzept

 

Für die Öffentliche Beleuchtung sind die Hamburger Verkehrsanlagen (HHVA) zuständig. Bei konkreten Anliegen kann das Bezirksamt die HHVA ansprechen. Im Übrigen siehe zu 5.

 

  1. Pflegemaßnahmen an der Wandse (Zuständigkeit)

 

Die Pflegemaßnahmen an der geöffneten Wandseverrohrung auf dem Grundstück 1144 werden vom Bezirksamt durchgeführt.

 

  1. Nutzung des Flurstückes 1144 für Veranstaltungen
    1. Ansprechpartner (Fläche)

 

Sondernutzungen öffentlicher Flächen können  beim Bezirksamt, Zentrum für Wirtschaft und Bauen und Umwelt (WBZ), beantragt werden.

 

  1. Ansprechpartner (Stromkästen)

 

Für die Stromanschlüsse ist Stromnetz HH GmbH zuständig; auf dem Platz „Bei den Wandseterrassen“ in Kooperation mit der Interessengemeinschaft Ortskern Rahlstedt (IGOR).

 

Anhänge

 

keine Anlage/n