Ortskern Rahlstedt Abschlussbilanzierung des Fördergebietes und zukünftige Rolle des Bezirksamtes Wandsbek (Teil II) Kleine Anfrage vom 10.10.2019
Mit der Drucksache 21-0332 wurde die Kleine Anfrage vom 20.09.2019 beantwortet. Aus den Antworten ergeben sich einige Nachfragen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt antwortet wie folgt: 21.10.2019
Das RISE - Förderprogramm ist abgeschlossen. Eine Ausweitung der Planung auf die Fahrbahn der Mecklenburger Straße und den Übergang zur Wandse war aus Ressour-cengründen bislang nicht möglich. Das Bezirksamt wird die Prüfung, ob der Übergang geschaffen werden kann, in den Entwurf des Arbeitsprogramms „Straße 2020“ aufneh-men. Insoweit steht die Umsetzung der genannten Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung zum Arbeitsprogramm „Straße“ 2020. Im Übrigen siehe Drs. 21-0332.
Nach Kenntnis des Bezirksamtes ist der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) zuständig.
Nach Kenntnis des Bezirksamtes ist der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) zuständig.
„Die Umsetzung des Petitums scheitert bereits daran, dass das „Naturschutzreferat“ bereits Anfang 2007 (Umsetzung der vom Senat beschlossenen neuen Organisationsstruktur der Bezirksämter) aufgelöst wurde. Im Übrigen ist eine Maßnahme „Wandse – Mecklenburger Straße“ in den Maßnahmenspeicher zum Arbeitsprogramm der Wasserwirtschaft schon vor der o. g. Drucksache eingestellt worden. Unabhängig davon setzt das Bezirksamt mit der Unterstützung von Bachpaten bereits kleinere Strukturverbesserungen in diesem Abschnitt der Wandse um.“
Es ergeben sich folgende Nachfragen:
Das Bezirksamt.
Neben den Unterhaltungsmaßnahmen in diesem Bereich (Mäharbeiten, Baumfällungen u.ä.) setzt das Bezirksamt mit der Unterstützung von Bachpaten kleinere Strukturverbesserungen um, die keiner Abstimmung mit den Anliegern bedürfen. Weitergehende Maßnahmen sind zz. nicht vorgesehen.
Die Formulierung „Nachdem das Bezirksamt durch die baulich-investiven Maßnahmen den Ortskern deutlich verbessert hat, liegt es nun an den Rahlstedtern, zukünftig eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität zu schaffen“ gemäß Drucksache 21-0122 bezog sich allgemein auf die Gesamtheit des Rahlstedter Ortkerns und seine Nutzungsmöglichkeiten durch örtliche Akteure. Diese können nicht detailliert vorweggenommen werden. Die Unterhaltung des Flurstückes 1144 verbleibt beim Bezirksamt.
Für die Öffentliche Beleuchtung sind die Hamburger Verkehrsanlagen (HHVA) zuständig. Bei konkreten Anliegen kann das Bezirksamt die HHVA ansprechen. Im Übrigen siehe zu 5.
Die Pflegemaßnahmen an der geöffneten Wandseverrohrung auf dem Grundstück 1144 werden vom Bezirksamt durchgeführt.
Sondernutzungen öffentlicher Flächen können beim Bezirksamt, Zentrum für Wirtschaft und Bauen und Umwelt (WBZ), beantragt werden.
Für die Stromanschlüsse ist Stromnetz HH GmbH zuständig; auf dem Platz „Bei den Wandseterrassen“ in Kooperation mit der Interessengemeinschaft Ortskern Rahlstedt (IGOR).
keine Anlage/n
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.