21-0332

Ortskern Rahlstedt Abschlussbilanzierung des Fördergebietes und zukünftige Rolle des Bezirksamtes Wandsbek Kleine Anfrage vom 23.09.2019

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Mit der Abschlussbilanz im Oktober 2017 wurde aus Sicht des Bezirksamtes Wandsbek der RISE-Gebietsentwicklungsprozess im Ortskern Rahlstedt überwiegend als erfolgreich bewertet. Die im Oktober 2017 fehlende Maßnahme Boizenburger Weg soll bis auf Restarbeiten im September 2019 abgeschlossen sein. Die im Oktober 2017 fehlende Maßnahme Mecklenburger Straße ist noch offen. Mit der Drucksache 20-7643 teilt das Bezirksamt mit: Das Bezirksamt hat die Nebenflächen der Mecklenburger Straße im Rahmen der Maßnahme Boizenburger Weg teilweise mit ausgebaut. Dadurch hat es eine deutliche Aufwertung der Flächen vor dem Rahlstedt Center gegeben. Eine Ausweitung der Planung auf die Fahrbahn der Mecklenburger Straße und den Übergang zur Wandse war aus Ressourcengründen bislang nicht möglich.

Mit Antwort in der Drucksache 21-0122 nimmt sich das Bezirksamt scheinbar

zukünftig aus der Verantwortung: Nachdem das Bezirksamt durch die baulich-investiven Maßnahmen den Ortskern deutlich verbessert hat, liegt es nun an den Rahlstedtern, zukünftig eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität zu schaffen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:              02.10.2019

 

1. Warum ist die Planung der Mecklenburger Straße -Fahrbahn und Übergang zur Wandse (siehe Hinweis Abschlussbilanz Drucksache 20-5163 Mecklenburger Straße -offen-) noch nicht im Arbeitsprogramm Straßen des Bezirksamtes Wandsbek aufgenommen?

 

 Ob und wann die ursprünglich vorgesehene Maßnahme an der Mecklenburger Straße noch zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt wird, kann das Bezirksamt zz. nicht abschätzen. Die RISE-Förderung in diesem Gebiet wurde Ende 2017 abgeschlossen. Aufgrund des vom Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr beschlossenen Arbeitsprogramms des Fachamtes Management des öffentlichen Raums konnte der Boizenburger Weg gemeinsam mit der Mecklenburger Straße nur in reduzierter Variante umgestaltet werden.

 

 

2. Warum wurde der Beschluss des Regionalausschusses Rahlstedt mit Drucksache 20-4792 vom 21.09.2017 – Pflegekonzept für die Wandseterrassen- noch nicht bearbeitet und warum nur lediglich in Drucksache 21-0122 mit dem Hinweis: Protokoll v. 20.02.2019 siehe Punkt 2a und 2b erwähnt?

 

 

3. Welchen Hintergrund und welche Aussage in Drucksache 21-0122 hat der Hinweis: Protokoll v. 20.02.2019 siehe Punkt 2a und 2b, insbesondere da es im Protokoll die Punkte 2a und 2b nicht gibt?

 

 Zu 2. und 3.: Der Beschluss wurde bearbeitet, der seinerzeit aktuelle Sachstand wurde in öffentlicher Sitzung des Regionalausschusses Rahlstedt am 20.2.2019 durch die Vertreterin des Bezirksamtes unter TOP 11. mitgeteilt. Im Weiteren erfolgte zur Thematik „Platz bei den Wandseterrassen“ die Mitteilungsvorlage des Bezirksamtes Drs. 21-0122.

 

 

4. Wer erteilt Arbeitsaufträge für die Pflegemaßnahmen der Flurstücke 1144, 1145, 1146, 4462 und 5162?

 

  • Flurstück 1144 der Gemarkung 543 Neu-Rahlstedt: für den Bereich der geöffneten Wandse (siehe Anlage) erteilt die Wasserwirtschaft des Bezirksamtes Aufträge für Pflegemaßnahmen im Rahmen der verfügbaren Mittel und unter Berücksichtigung der Funktion als Ausgleichsmaßnahme. Für die Straßen und Wegeflächen des Flurstücks 1144 erteilt das Bezirksamt im Rahmen der Einhaltung der Verkehrssicherheit Unterhaltungsaufträge, zusätzlich wurde mit der Stadtreinigung vereinbart, dass die Stadtreinigung hier unterstützend tätig ist.
  • Flurstück 1145 existiert nur in der Gemarkung 544 Alt-Rahlstedt als Privatgrundstück.
  • Flurstück 1146 der Gemarkung 543 Neu-Rahlstedt: es ist ein Auskunftsersuchen an die Finanzbehörde zustellen.
  • Flurstück 4462 der Gemarkung 544 Alt-Rahlstedt: für die Wandse erteilt die Wasserwirtschaft Aufträge für Pflegemaßnahmen im Rahmen der verfügbaren Mittel und unter Berücksichtigung der Funktion als gesetzlich geschützter Biotop.
  • Das Flurstück 5162 existiert nur in der Gemarkung 544 Alt-Rahlstedt als Privatgrundstück.

 

 

5. Wer ist für einwandfreie Nutzung des Fuß- und Fahrradweges an der Hagenower Straße zuständig und wer führt regelmäßig in welchen Abständen den Grünschnitt durch (siehe auch Drucksache 20-0767)?

 

 Das Bezirksamt. Die Arbeiten werden bedarfsweise beauftragt und umgesetzt.

 

 

6. Wann wurde das Schild des Bezirksamtes Wandsbek auf dem Flurstück 5192 aufgestellt (Betreten verboten) und wann wird das nicht mehr lesbare Schild ausgetauscht?

 

 Es handelt sich um ein Grundstück im Allgemeinen Grundvermögen der FHH. Das Bezirksamt hat keine Erkenntnisse.

 

 

 

7. Wann und von wem wurde der Zaun für das Flurstück 5162 erneuert?

 

Das Flurstück 5162 existiert nur in der Gemarkung 544 Alt-Rahlstedt als Privatgrundstück. Das Bezirksamt hat keine Erkenntnisse.

 

 

8. Wann erfolgte durch die Wasserwirtschaft eine Begehung der Wandse Flurstück 4462 und mit welchem Ergebnis?

 

  Zuletzt 2017 wurden sogenannte  Querlieger aus der Wandse entfernt.

 

 

9.  Wer überprüft den Zufluss und den Zustand des Neurahlstedter Grabens in die Wandse auf dem Flurstück 5192 bzw. auf dem Bahngelände?

 

 Die Unterhaltung der Gewässer obliegt dem jeweiligen Grundstückseigentümer. Der Neurahlstedter Graben und die Wandse unterliegen darüber hinaus als Gewässer zweiter Ordnung der Gewässeraufsicht des Bezirksamtes  als Wasserbehörde.

 

 

10. Hat das Bezirksamt Wandsbek schon Gespräche im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens PFA 2 (Gleisbaumaßnahmen S4) über den Erhalt und die Fortführung dieses Teilbereiches des Neurahlstedter Grabens auf den Bereich des Bahngeländes, insbesondere in der Bauphase geführt?

a. Wenn ja, wann?

b. Wenn nein warum nicht?

 

Das Bezirksamt hat als Wasserbehörde im Dezember 2012 erste fachliche Anforderungen benannt. Zuletzt wurden im März 2019 dem Bezirksamt durch die Deutsche Bahn  Varianten zum Bereich Neurahlstedter Graben und Überlegungen zum hydraulischen Ausgleich  vorgestellt.

 

 

11. Welche Funktion hat der Neurahlstedter Graben u.a. für die Entwässerung des Wohngebietes Boltwiesen und wann wurde eine vollständige Begehung des Neurahlstedter Grabens insbesondere vom Rückhaltebecken bis zum Eintritt in die Wandse auf dem Flurstück 5192 vorgenommen?

 

  Das Wohngebiet Boltwiesen (Bebauungsplan Rahlstedt 108) verfügt über ein Entwässerungssystem aus Gründächern, offenen Gräben und dezentralen Rückhaltebecken, in denen das Niederschlagswasser weitgehend zurückgehalten wird. Gleichwohl bildet der Neurahlstedter Graben die Vorflut für dieses System und hat im Weiteren die Funktion eines Gewässers zweiter Ordnung.  Eine zusammenhängende Begehung des Neurahlstedter Grabens wurde in den letzten zehn Jahren nicht durchgeführt, da er in weiten Strecken auf Privatgrundstücken verläuft und zur Durchführung einer Gewässerschau kein Anlass bestand. Davon unberührt sind anlassbezogene Sichtungen an Einzelabschnitten erfolgt.

 

 

12. Wurden Mängel bei der Begehung des Neurahlstedter Grabens festgestellt?

a. Wenn ja welche?

b. Wenn nein, warum nicht?

 

Mängel, die nicht bereits im Rahmen der Gewässerunterhaltung behoben werden konnten, wurden nicht festgestellt.

 

 

 

 

13. Wird eine Kontrolle des Neurahlstedter Grabens auch im Rahmen der Baumkontrolle Gewässer Bereich Rahlstedt durchgeführt?

 

  Die vom Bezirksamt zu veranlassende „Baumkontrolle Gewässer“ wird auf den Flurstücken im Verwaltungsvermögen der Wasserwirtschaft durchgeführt und ist für den Neurahlstedter Graben für das Frühjahr 2020 vorgesehen.

 

 

14. Wann ist diese Baumkontrolle Gewässer im Bereich Rahlstedt vorgesehen?

 

 Siehe zu 13.

 

 

15. Wann erfolgt die Bearbeitung der Drucksache 20-7396 mit dem geänderten Petitum

„Das Naturschutzrefererat des Bezirksamtes Wandsbek wird gebeten, unter Beteiligung der Wasserwirtschaft für den Abschnitt der Wandse an der Mecklenburger Straße auf der Seite der Privatgrundstücke zu prüfen, welche Maßnahmen zu einer ökologisch besonders wertvollen Fläche führen" und wann wird dem Regionalausschluss Rahlstedt das Ergebnis vorgelegt?

 

 Die Umsetzung des Petitums scheitert bereits daran, dass das „Naturschutzreferat“ bereits Anfang 2007 (Umsetzung der vom Senat beschlossenen neuen Organisationsstruktur der Bezirksämter) aufgelöst wurde. Im Übrigen ist eine Maßnahme „Wandse – Mecklenburger Straße“ in den Maßnahmenspeicher zum Arbeitsprogramm der Wasserwirtschaft schon vor der o. g. Drucksache eingestellt worden. Unabhängig davon setzt das Bezirksamt mit der Unterstützung von Bachpaten bereits kleinere Strukturverbesserungen in diesem Abschnitt der Wandse um.

 

 

16. Was erwartet das Bezirksamt Wandsbek von den Rahlstedter Bürgerinnen und Bürgern, um eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität zu schaffen? In welcher Form wird das Bezirksamt Wandsbek die Bürger von Rahlstedt bei den Pflegemaßnahmen der öffentlichen Flächen und anderen Maßnahmen unterstützen?

 

 Die Gewässer betreffend weist  das Bezirksamt die Bürgerinnen und Bürgern auf eine im Einklang mit dem Wasser- und Naturschutzrecht stehende Gewässerbenutzung, wie sie in der unter

 https://www.hamburg.de/contentblob/9134890/0c5b288bafc2ff6d373b47d21c156b73/data/pdf-flyer-gewaesseranlieger.pdf zu findenden Informationsschrift beschrieben ist, hin.

 

 Interessierte Bürgerinnen und Bürger können eine Bachpatenschaft übernehmen oder sich einer z. B. in Naturschutzvereinen bestehenden Bachpatengruppe anschließen und werden seitens des Bezirksamts dabei durch Beratung  und Materialstellung unterstützt; siehe auch:

  https://www.hamburg.de/wandsbek/bachpatenschaften/

 

 

 

Anhänge

keine Anlage/n