Ort der Erinnerung für Widerstandskämpferinnen und -kämpfer in Wandsbek Interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD und Grüne
Die Christus-Kirchengemeinde Wandsbek plant die Errichtung eines sogenannten DenkRaum in Anlehnung an Helmuth James Graf von Moltke, der gegen das NS-Regime Widerstand geleistet hat. Das Kunstwerk soll auf dem öffentlichen Grundstück Schloßstraße 78 gegenüber dem Bezirksamt Wandsbek errichtet werden. Die Kirche erbittet einen Unterstützungsbeschluss durch die Bezirksversammlung und eine Sondergenehmigung zur Errichtung des Kunstwerks. Mit einer entsprechenden Eingabe an die Bezirksversammlung Wandsbek ist ein öffentlicher Diskussionsprozess angestoßen worden, der in diversen Stellungnahmen von Institutionen und Privatpersonen resultierte. Auch auf der öffentlichen Anhörung am 30. Januar 2019 wurde die Idee der Kirchengemeinde konstruktiv und kritisch beraten.
Im Rahmen des Diskussionsprozesses hat sich ergeben, dass eine öffentliche
Auseinandersetzung und Würdigung mit dem Widerstand gegen das NS-Regime von allen
Seiten begrüßt wird. Auch wird der Einsatz von Helmuth James Graf von Moltke im Widerstand gegen den Faschismus von allen Beteiligten gewürdigt und anerkannt.
Die aktuelle politische und öffentliche Befassung mit dem Vorschlag der Kirchengemeinde sollte genutzt werden, um das Gedenken an die vielen Einzelschicksale und Gruppen im Widerstand gegen das faschistische Regime in einen gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang zu bringen und öffentlich zu würdigen.
Eine solche Würdigung sollte durch die Schaffung eines zentralen Ortes des Gedenkens und
der Erinnerung ermöglicht werden. Dieser Ort sollte in Zusammenarbeit mit den aktiven
Geschichtsgruppen und Opferverbänden im Bezirk und der Christus-Kirchengemeinde Wandsbek konzipiert werden.
Die konstruktive Zusammenarbeit vieler Beteiligter im Rahmen der Gedenkstätte KZ-Außenlager Wandsbek-Drägerwerke sei hier als ein positives Beispiel genannt.
Ein Ort der Erinnerung an Wandsbeker Widerstandsgruppen gegen das NS-Regime könnte an einer zentralen Stelle des Bezirks errichtet werden. Dies kann jedoch nicht von der Bezirksversammlung allein konzipiert werden, sondern muss in einem breiten Beteiligungsprozess erarbeitet werden.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
keine Anlage/n
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