20-5675

Optimierung des Immobilienmanagements für die Stadtteile sozialverträglich gestalten Interfraktioneller Antrag der SPD- und Grünen-Fraktionen, zur Debatte angemeldet von der SPD-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

Nachdem bereits im Jahr 2015 der Senat mit der Implementierung des optimierten Immobilienmanagements durch das sogenannte Mieter-Vermieter-Modell begonnen hat (Drs. 20/14486), geht das Modell nun in die Umsetzungsphase in den Bezirken. Dabei ist es für die Stabilität der bezirklich-sozialen Infrastruktur unabdingbar, dass jene Zielbilder, die der Senat sich seinerzeit gesetzt hat, eingehalten werden.

So heißt es unter anderem in der o.g. Drucksache: „Für die FHH geht es nicht primär um die wirtschaftliche Optimierung des Immobilienbestands, sondern um das Erreichen fachpolitischer Ziele und die Erfüllung öffentlicher Aufgaben.“ (vgl. S. 4., 2.3.)

Grundsätzlich geht der Senat davon aus, dass durch „die Trennung der Nutzerseite (Mieter) und des Gebäudemanagements (Vermieter) … eine Professionalisierung und Effizienzsteigerung bei der Immobiliennutzung und -bewirtschaftung erreicht“ wird.

Aus bezirklicher Sicht birgt die angestrebte Entkoppelung von Immobiliennutzer und –Verwalter jedoch die Gefahr, dass soziale Einrichtungen aufgrund notwendiger Sanierungsmaßnahmen an den Bestandsimmobilien mit sprunghaft ansteigenden Mieten konfrontiert sein werden.

Offensichtlich wurden jedoch auch von Senatsseite bereits bei der Implementierung des neuen Immobilienmanagementsystems die Gefahren hierbei gesehen, weshalb er in Drs. 20/14486, S. 5, 2.3.1. explizit festgehalten hat: „Die politische Steuerung obliegt dem Senat, insbesondere die Haushaltsplanung mit den damit verbundenen Grundsatzentscheidungen zu Investitionen, Eigenkapitaleinsatz und Finanzierung. Entscheidungen über grundlegende strategische Handlungsempfehlungen des Portfoliomanagements sind der politischen Steuerung vorbehalten, wenn sie sowohl die Vermieter- als auch die Mieterseite betreffen.

Und weiterhin heißt es auf derselben Seite als klare Zielvorgabe des Modells: „Als strategische Ziele werden neben dem Geschäftsergebnis auch der Wertehalt der Immobilien sowie die Nutzerzufriedenheit und günstige Mieten festgelegt.“

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund der angelaufenen phasenweisen Umsetzung des neuen städtischen Immobilienmanagements beschließt die Bezirksversammlung Wandsbek:

1. Aus kommunalpolitischer Sicht und vor dem Hintergrund der Erkenntnisse des Jahresberichtes 2018 des Rechnungshofes  (Rn. 397 ff.) vom 11.01.2018 wird die weitere Zentralisierung der Immobilienverwaltung und Übertragung auf die Sprinkenhof GmbH grundsätzlich abgelehnt. Sie birgt die Gefahr, dass die politische Steuerungsfähigkeit durch die bezirklichen Gremien weiter geschwächt wird. Die Erfahrungen mit der Verwaltung der Schulimmobilien durch SBH zeigen, dass kommunalpolitischen Ziele, die nicht direkt den Schulen, jedoch dem Gemeinwohl des Stadtteils verpflichtet sind, sehr viel schwerer umsetzbar sind, als vor der Zentralisierung bei SBH. Logischer Schritt zur Optimierung der Verwaltung bezirklicher Immobilien müsste aus kommunalpolitischer Sicht der Aufbau von Personal mit hochbaulichem und Immobilienverwaltungssachverstand in den Bezirken sein. Dieses entspräche auch dem Grundsatz der Entflechtung von Durchführungsaufgaben.

2. Hält der Senat an seinem Plan der Zentralisierung der Immobilienverwaltung bei der Sprinkenhof GmbH fest, so muss dieses durch folgende Maßnahmen begleitet werden, um die Stabilität der bezirklich-sozialen Infrastruktur trotz notwendiger Sanierungsmaßnahmen zu erhalten:

a) Es bedarf vorab einer systematischen Bestandsaufnahme und Mitteilung der Sanierungsbedarfe an sämtlichen zu überführenden Gebäuden.

b) Um die soziale Infrastruktur nicht zu gefährden, müssen die aus den notwendigen Sanierungen erwachsenen Mietsteigerungen in alle betroffene Rahmenzuweisungen (z.B. Offene Kinder- und Jugendarbeit, Familienförderung, Stadtteilkultur etc.) in ausreichender Höhe überführt werden.

c) Der bestehende Sanierungsfonds muss aufgestockt und verstetigt werden.

d) Es bedarf eines Sonderfonds für die Realisierung von kleinen und großen Brandschutzmaßnahmen an öffentlichen Gebäuden wie Stadtteilkulturzentren, Häusern der Jugend etc.

e) Auch in anderen Fällen, in denen das Mieter-Vermieter-Modell mit anderen Akteuren zum Tragen kommen soll, insbesondere da bezirkliche Mittel für Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nicht im ausreichenden Maße zur Verfügung stehen, wie z.B. konkret für das Haus der Jugend Jenfeld, und die Gebäude(teile) nicht in das bezirkliche Verwaltungsvermögen übernommen werden können (vgl. Beschluss des Jugendhilfeausschusses Wandsbek vom 28.02.2018 zur Drs. 20-5594), müssen erforderliche Mehrbedarfe für Miet- und Nebenkostenzahlungen an Schulbau Hamburg (aktuelle Schätzung 81 T€ p.a.) in die belasteten Rahmenzuweisungen umgeschichtet werden.

3. Der Senat, die zuständigen Fachbehörden und die Bürgerschaft werden gebeten, entsprechende Schritte einzuleiten und bei der Haushaltsaufstellung 2019/20 zu berücksichtigen.

Anhänge

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