20-3024

Optimierung der straßenverkehrlichen Maßnahmen wegen Busumleitungen als Folge der Sanierungsmaßnahmen "Kreuzung Kratzmann" (Sasel) Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion und der GRÜNEN-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

Seit Juni 2016 läuft die Sanierung der „Kreuzung Kratzmann“ sowie Saseler Chaussee, Stadtbahnstr. und Saseler Damm. Die lokalen Baustellenmaßnahmen umfassen für den Straßenverkehr Fahrbahnsperrungen (zz. Saseler Damm/ Saseler Chaussee), Sperrungen von Abbiegespuren (zz. Richtung Saseler Markt/ Volksdorf/ Berne), Straßensperren/ Sackgassen-Einrichtung (Eeekbusch), „Notsignale“/ mobile LSA sowie abgegitterte verschwenkte Übergänge für Fußnger und Radfahrer. Überfahrten zu Gewerben sind schwieriger zu erreichen, Parkbuchten bereits abgebrochen.

 

r den ÖPNV werden die Buslinien 174 (nach Volksdorf/ Ohlsdorf) sowie die Linie 374 (Bargteheide/ Poppenbüttel) mit Ersatz-Haltestellen zusätzlich entlang der Linie 276 (Mellingburgredder/ Ohlstedt) bedient. Die Linie 174 verkehrt entlang des Saseler Mühlenweg und mündet Höhe Saseler Park in die Saseler Chaussee.

 

Der HVV hat rechtzeitig und deutlich über laminierte Aushänge an den Haltestellen und neu eingerichteten Ersatz-Haltestellen über Linien und Fahrpläne informiert. Multiplikatoren wie Schul- und Hortleitung sowie Elternvertretern sind bedauerlicherweise keine Informationen zu den stark veränderten (erhöhten) Verkehrsaufkommen übermittelt worden. Es verkehren zz. drei Busse pro Linie plus Leerfahrt-Fahrzeuge pro Taktung.

 

Die Straßenverkehrsbehörde des PK 35 hat am Alsterredder nur einseitig, am Saseler Mühlenweg beidseitig temporäre Halteverbotsschilder aufgestellt.

 

Ein deutlicher Zuwachs von PKW-Verkehr im Schleichverkehr durch deutlich kleineren zweispurige Straßen (Saseler Damm bis Saseler Ch. resp. Schönsberg bis Saseler Ch.) ist bereits ganztägig und hochfrequent zu den Haupt-Berufsverkehrszeiten zu verzeichnen. Ortsunkundige sowie eilige Auto- und Lieferwagenfahrer halten sich dabei weder an die Zone 30 Vorgaben noch an die Rechts-vor-links-Regelung. Diese Nicht-Beachtung birgt für Autofahrer bei jedem Einmünden Kollisionsgefahren und gerade für Radfahrer deutlich erhöhte Unfallgefahren. Insbesondere Schüler werden nicht „r voll genommen“, sie weichen dem Fahrzeug- und Busverkehr wie auch Erwachsene auf die „reinen“ Gehwege aus. Diese werden durch die aufgestellten Zusatz-Schilder und Materialien der Stromkabel-Tiefbaukolonne noch enger (vgl. Fußnger-Notbrücke Alsterredder/ Ecke Norder-Ohe und Weidende vor Überweg zur Schule).

 

Die Sanierungs-Bauarbeiten werden vorauss. bis November 2016 andauern.

 

Petitum/Beschluss

Der Regionalausschuss Alstertal spricht sich für eine Optimierung der straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen aus:

 

  1. Die bereits aufgestellten Halteverbotsschilder am Saseler Mühlenweg werden durch das PK 35 so aufgestellt, dass die großflächigen schweren Bodenhalterungen keine Behinderung auf dem Radweg und Gehweg darstellen (Unfallgefahr). Beschädigte Zone 30 Verkehrsschilder werden gereinigt bzw. erneuert (Einmündung Weidende Alsterredder, blass-grau statt rot), (Einmündung Süder-Ohe Alsterredder, stark verschmutzt). Zugewachsene Verkehrs­schilder werden freigeschnitten (Stoppschild Alsterredder Saseler Mühlenweg), (absolutes Halteverbot Alsterredder Norder-Ohe).

 

  1. An den Rechts-vor-links-Einmündungen des Alsterredder werden für die Zeit der Sanierungsphase mit Busumleitung zusätzlich Verkehrsschilder aufgestellt:

Weidende (!! Schulweg), Süder-Ohe, Eekbusch**[ entbehrlich, da deutlich einsehbar], Sickerkoppel (!! verdeckt durch parkende PKW), Norder-Ohe (!! Schulweg, sehr schlecht einsehbar), Petunienweg (!! Schulweg), Marmorweg **[ entbehrlich, da deutlich einsehbar]

 

  1. Die Halteverbotsbeschilderung wird während der Sanierungsphase zur Vermeidung von Staus und Unfällen (sich treffende Linienbusse, Verkehrsdichte und Radfahrer [!! Schüler]) erweitert:

dseite des Alsterredder von Weidende bis Saseler Mühlenweg. Das absolute Halteverbot könnte ggf. diesseitig zwischen 22-6 Uhr aufgehoben werden. Bei der Aufstellung der Schilder sind die Freiräume der Einmündungsbereiche (8 Kuvenscheitelpunkte) unbedingt zu beachten.

 

  1. Der HVV befestigt an den vier Ersatzhaltestellen Saseler Mühlenweg und Saseler Damm Papierkörbe an den Haltestellenstangen.

 

Anhänge

Beispiel für Verkehrszeichen