20-4674

Olewischtwiet 26a – Grundstück kann nicht entwickelt werden Kleine Anfrage vom 10.08.2017

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Mit Drucksache 20-4561 teilt die Finanzbehörde mit, dass beim Grundstück Olewischtwiet 26a weiterhin die Ausweisung als Straßenfläche bestand hat und somit nicht gebaut werden kann.

Das Grundstück ist gemäß dem Bebauungsplan „Bramfeld37-Steilshoop4“ zum Großteil als Straßenfläche ausgewiesen und somit planungsbefangen.

Solange das Bezirksamt Wandsbek an dieser Ausweisung festhält, kann das Grundstück seitens des LIG nicht entwickelt werden.

 


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:      15.08.2017

 

1.)    Wurde vom Bezirksamt Wandsbek bereits geprüft, ob und wie die Planungsbefangenheit gelöst werden könnte?

1a) Wenn ja, welche Ergebnisse wurden erzielt?

1b) Wenn nein, warum nicht?

 

2.)    Welche Möglichkeiten bestehen für das Bezirksamt Wandsbek die Planungsbefangenheit zu lösen und wie teuer sind diese?

 

Das Grundstück ist nicht von aktuellen Planungen oder Planungsänderungen betroffen. Es ist überwiegend Teil einer im Bebauungsplan Bramfeld 37/Steilshoop 4 festgesetzten Straßenverkehrsfläche, die noch nicht hergestellt ist. Es ist weiterhin Ziel, diese plangemäß herzustellen und damit u.a. zusätzlichen Wohnungsbau innerhalb des Plangebietes zu ermöglichen; ein anderer Entwicklungsbedarf besteht nicht. Für die Herstellung der Straße ist noch weiterer Grunderwerb durch die zuständige Stelle erforderlich, in dessen Rahmen auch die Grunderwerbskosten zu klären sind. Das Bezirksamt geht davon aus, dass die zuständige Stelle die hierfür vorgehaltenen Grundstücke bis zur Herstellung der Straße in ordnungsgemäßem Zustand halten wird.

 

 

Anhänge

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