Oldenfelder Straße - Parkflächen mit begrenzter Parkzeit Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.01.2016 (Drs. 20-2227.1)
Die Bezirksversammlung hat in Ihrer Sitzung vom 28.01.2016 folgenden Beschluss gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten zu überprüfen, ob die Parkflächen am Bahnhof in der Oldenfelder Straße in Parkflächen mit zeitlicher Begrenzung (Parkscheiben) umgewandelt werden können.
Dem Regionalausschuss zeitnah über die Ergebnisse berichtet werden.
Zum Beschluss nimmt die zuständige Straßenverkehrsbehörde (PK 382) wie folgt Stellung:
In der Oldenfelder Straße am Bahnhof Rahlstedt besteht in Richtung stadtauswärts rechtsseitig hinter der Einmündung Grubesallee die Möglichkeit, auf einer Länge von ca. 30 m am Fahrbahnrand zu parken. In der Oldenfelder Straße befinden sich in diesem Bereich keinerlei Ladengeschäfte oder Einrichtungen mit Publikumsverkehr. Die Straße ist überwiegend mit Wohnhäusern mit eigenen Stellplätzen bebaut. In den angrenzenden Straßen steht gerade am Tage ausreichend Parkraum, für Nutzer des ÖPNV ein P & R Parkplatz, zur Verfügung. Im Bereich des Schrankenweges bzw. den Rahlstedter Geschäftshäusern stehen trotz des Wegfalls einiger Parkstände mit Parkscheibenregelung zwei Parkhäuser mit ausreichender Kapazität für Kurzparker zur Verfügung. Kurzzeitparkplätze mit Parkscheibenregelung sind weiterhin direkt in der Umfahrung des Busbahnhofes vorhanden. Eigene Beobachtungen zu unterschiedlichen Zeiten haben ergeben, dass auf den betreffenden Parkständen durchaus Fluktuation stattfindet und auch immer wieder freie Kapazitäten vorhanden sind. Aus den genannten Gründen lehnt PK 382 eine zeitliche Parkzeitbeschränkung ab.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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