Oldenfelder Bürgerpark Interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD und Die Grünen
In ihrer Sitzung am 30. November 2017 hat die Bezirksversammlung Wandsbek sich bereits einmal mit der Zukunft des Oldenfelder Bürgerparks befasst (Drucksache 20-5149). Der Oldenfelder Bürgerpark an der Stargarder Straße, vor Ort auch Hanni-Park genannt, wurde 1977 im Vorgriff auf eine spätere Übernahme durch das Bezirksamt nach einem Gestaltungsplan der damaligen Garten- und Friedhofsabteilung durch die Mitglieder des „Förderkreises Berner Au“ unter der Leitung des Bürgervereins Oldenfelde e.V. als Grünanlage hergerichtet. Auch der Bebauungsplan Rahlstedt 83/Farmsen-Berne 23 aus dem Jahre 1981 setzt hier eine “Parkanlage (Freie und Hansestadt Hamburg)” fest. Bis heute befindet sich das Grundstück jedoch im Allgemeinen Grundvermögen der Finanzbehörde, er ist damit kein städtischer Park. Der damalige Beschluss der Bezirksversammlung zielte darauf ab, dieses Provisorium zu beenden und den Park in das Verwaltungsvermögen des Bezirksamts zu übertragen und ihn offiziell zur öffentlichen Grün- und Erholungsanlage zu machen.
Wie nun bekannt wurde (Bürgerschafts-Drucksache 22/767) laufen derzeit die notwendigen verwaltungsinternen Schritte, um aus dem Oldenfelder Bürgerpark tatsächlich endlich einen städtischen Park in der Verantwortung und Zuständigkeit des Bezirksamts zu machen, so wie es von Anfang an geplant war. Dabei geht es um die Übertragung des Grundstücks von der Finanzbehörde an das Bezirksamt. Das Flurstück 4103 der Gemarkung Oldenfelde soll zum Buchwert von 51,30 Euro/m2 von der Finanzbehörde an das Bezirksamt Wandsbek abgegeben werden. Insgesamt werden so knapp 1,1 Millionen Euro für das Grundstück fällig. Die Übernahme des Oldenfelder Bürgerparks als öffentliche Grün- und Erholungsanlage durch das Bezirksamt Wandsbek könnte gegebenenfalls bis Ende 2020 erreicht werden.
Auch in ihrem Koalitionsvertrag haben SPD und Grüne vereinbart, sich dafür einzusetzen, den so genannten Hanni-Park in Oldenfelde zu einer öffentlichen Grünanlage des Bezirks zu machen.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
keine Anlage/n
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