20-5149

Oldenfelder Bürgerpark Debattenantrag der SPD- und Grünen- Fraktionen

Antrag

Sachverhalt

 

Mit einem dreitägigen Fest wurde im Mai 1977 im Beisein des damaligen Ersten Bürgermeisters Hans-Ulrich Klose der Oldenfelder Bürgerpark im Grünzug Berner Au  eingeweiht. Die Initiative zum Bau der Oldenfelder Bürgerparks vor Ort auch „Hanni-Park“ genannt ging vom Förderkreis „Grünzug Berner Au“ aus, einem Zusammenschluss des Bürgervereins Oldenfelde, des SC Condor, der FF Oldenfelde-Siedlung und der Panzergrenadierbrigade 17.

 

Da dem Bezirksamt Wandsbek nicht genügend Mittel zum Bau der Grünanlage südlich der Stargarder Straße zur Verfügung standen, wurde ein ungewöhnlicher Weg beschritten: Mit einer Nutzungsvereinbarung vom 1. Juli 1975 wurde ein ca. 12.900 qm großer Teil des städtischen Flurstücks 4 (heute 4103) der Gemarkung Oldenfelde, südlich der Stargarder Straße, dem Bürgerverein Oldenfelde e.V. gegen eine geringe jährliche Anerkennungsgebühr von 20 DM auf unbestimmte Zeit überlassen. Der Bürgerverein Oldenfelde e.V. verpflichtete sich im Gegenzug, die Fläche nach einem Gestaltungsplan der damaligen Garten- und Friedhofsabteilung des Bezirksamts als Grünanlage herzurichten, was anschließend mit Hilfe des Förderkreises „Grünzug Berner Au“ und im Zuge einer Übung der Panzergrenadierbrigade 17 erfolgte. Die Bezirksversammlung Wandsbek beteiligte sich mit Sondermitteln in Höhe von 10.000 DM. Nach Fertigstellung der Grünanlage erfolgte die Abnahme durch die beteiligten Dienststellen des Bezirksamts.

 

Schon damals war beabsichtigt, dass es sich hierbei nur um eine Zwischenlösung bis zur endgültigen Übernahme der Fläche als öffentliche Grün- und Erholungsanlage durch das Bezirksamt handeln sollte. Dementsprechend setzt auch der Bebauungsplan Rahlstedt 83/Farmsen-Berne 23 vom 2. Februar 1981 entlang der Berner Au, zwischen Stargarder Straße und Rahlstedter Weg und damit auch für den Oldenfelder Bürgerpark eine öffentliche Grün- und Erholungsanlage fest. Diese ist Bestandteil des Grünzugs Berner Au, einer der Hauptgrünzüge des Bezirks Wandsbek.

 

In der Nutzungsvereinbarung von 1975 verpflichtete sich der Bürgerverein Oldenfelde, die Fläche der Allgemeinheit zugänglich zu machen und die ständige Pflege auf seine Kosten zu übernehmen. Er sollte auch für die notwendige Verkehrssicherheit des Grundstücks sorgen und die Stadt von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus der Benutzung der Fläche ergeben können, freizuhalten. Abweichend hiervon hat allerdings das Bezirksamt Wandsbek jahrelang auch Aufgaben der Pflege und Unterhaltung dieser Grünanlage übernommen, so, als handele es sich bereits um eine öffentliche Grün- und Erholungsanlage in seiner Zuständigkeit.

 

Im Zuge der Zentralisierung der bezirklichen Liegenschaftsabteilungen bei der Finanzbehörde und der späteren Beauftragung der Sprinkenhof GmbH als Verwalterin der Grundstücke des Allgemeinen Grundvermögens sind die gewohnheitsmäßigen Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen seitens des Bezirksamts jedoch irgendwann nicht mehr umgesetzt worden. Ende 2015 erkannte die Finanzbehörde, vertreten durch die Sprinkenhof GmbH an, dass durch jahrlange Praxis eine stillschweigende Vertragsänderung eingetreten ist und daher die Zuständigkeit für die Pflege und Verkehrssicherung bei der Freien und Hansestadt Hamburg liegt. Seitdem erfolgt die Pflege durch die Stadt bzw. die seit 1. Juli 2016 mit der Verwaltung des Allgemeinen Grundvermögens beauftragte Firma Gladigau, allerdings nicht in dem Umfange wie es für eine öffentliche Grün- und Erholungsanlage notwendig wäre.

Hamburg ist eine wachsende Stadt, an vielen Stellen entstehen neue Wohnungen. Hamburg hat sich zum Ziel gesetzt, jährlich den Bau von 10.000 neuen Wohnungen zu genehmigen. Eine wachsende Stadt braucht aber auch mehr und bessere Grünanlagen.

Mit ihrem strategischen Planungsansatz „Qualitätsoffensive Freiraum“ verfolgt die Stadt daher das Ziel, in einer kompakter werdenden Stadt die Freiraumqualitäten zu  verbessern: Neue Wohnungsbauvorhaben sollen immer mit einer Aufwertung von Freiräumen im Quartier kombiniert werden und zu einem „grünen Mehrwert“ für alle

führen.

Es ist daher an der Zeit, vierzig Jahre nach Einweihung des Oldenfelder Bürgerparks, die Fläche nunmehr als öffentliche Grün- und Erholungsanlage durch das Bezirksamt Wandsbek zu übernehmen. Hierbei sind geeignete Regelungen zu treffen, die dem Umstand Rechnung tragen, dass die Grünanlage überhaupt erst durch das erhebliche ehrenamtliche Engagement des Bürgervereins Oldenfelde und seiner Partner hergerichtet und jahrelang mitgepflegt wurde. Bisherige Nutzungen für Laternenumzüge und Osterfeuer müssen auch zukünftig uneingeschränkt möglich sein.

 

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt strebt die Übernahme des Oldenfelder Bürgerparks als öffentliche Grün- und Erholungsanlage an, wobei die weitere Entwicklung in enger Abstimmung mit dem Bürgerverein Oldenfelde e.V. erfolgen soll.

 

Hierfür wird die Verwaltung gebeten

 

  1. zu prüfen, wann das Vorhaben in das bezirkliche Arbeitsprogramm aufgenommen werden kann,
  2. eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten zu machen: jährliche Kosten für Pflege und Unterhaltung, evtl. einmalige Kosten für die Neu- bzw. Überplanung der Grünanlage, erforderliche Personalressourcen seitens MR,
  3. zu prüfen, ob zusätzliche Mittel für das Vorhaben eingeworben werden können.

 

Anhänge

keine Anlage/n