20-7431

Offene Fonds des Bezirksamtes Kleine Anfrage vom 12.04.2019

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

Die CDU-Fraktion Wandsbek hat die Einrichtung eines Graffitifonds mit Drucksache 20-6963 beantragt. Daraufhin teilte das Bezirksamt Wandsbek mit, dass ein Graffitifond aus einer vorherigen Legislatur noch Mittel über mehr als 17.000 Euro aufweist. Dieser Fond war dem Bezirksamt nicht mehr bekannt. So wurde dieser in den letzten Jahren für die Entfernung von Graffitis nicht genutzt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Weist das Bezirksamt noch weitere offene Fonds o.ä. auf, welche der Bezirksversammlung zur Verfügung stehen?

Wenn ja, welche und in welcher Höhe?

Das Bezirksamt antwortet wie folgt: 23.04.2019

Über die Verwendung der Ermächtigungen des zentralen Ansatzes der Bezirksversammlung werden regelmäßig BV-Beschlüsse gefasst. Dabei werden in der Regel konkrete Vorhaben eines Antragstellers/einer Antragstellerin gefördert. Vereinzelt werden auch Maßnahmenpakete wie beispielsweise die Sanierung von Flutlichtanlagen (20-3417) oder der sogenannte Inklusionsfonds (20-1147) beschlossen. Deren Konkretisierung erfolgt durch weitere Beschlüsse der Bezirkspolitik. Darüber hinaus gibt es Beschlüsse über Ermächtigungen der Bezirksversammlung, mit denen eine bestimmte Summe für Maßnahmen der Verwaltung mit einer bestimmten Zweckbestimmung zur Verfügung gestellt werden – wie beispielsweise für die Beseitigung von Graffiti im öffentlichen Raum (17/4682).

Über die Verwendung der BV-Mittel steht die Verwaltung regelmäßig im Kontakt mit den Fachbereichen, die die entsprechenden BV-Beschlüsse umsetzen. Die Umsetzung und Abrechnung der Maßnahmen kann in einigen Fällen erst sehr zeitverzögert erfolgen. Über den BV-Beschluss 17/4682 hinaus gibt es keine BV-Beschlüsse, über die die Verwaltung nicht im regelmäßigen Austausch mit den zuständigen Fachbereichen steht.

Anhänge

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