21-1347

Ökologische Bepflanzung am Bramfelder Dorfgraben und Nutzung der ausgehobenen Natursteine Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.03.2020 (Drs. 21-1170.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die verantwortliche Fachbehörde wird gebeten,

  1. die Ufer des Bramfelder Dorfgrabens als mögliche Fläche für eine Grünpatenschaft zu benennen.
  2. Die Anwohner*innen des Bramfelder Dorfgrabens darüber zu informieren.
  3. Zu prüfen, ob die Natursteine aus dem Bauprojekt Bramfelder Dorfgraben für die ökologische Aufwertung der Seebek genutzt werden können.
  4. Falls 3. ein positives Ergebnis hat, in die Planung zu gehen, um diese Steine in die Seebek einzupflegen.
  5. Dem Regionalausschuss Bramfeld, Steilshoop, Farmsen-Berne über die Ergebnisse in Kenntnis zu setzen.

 

 

Das  Bezirksamt nimmt wie folgt  Stellung:

 

Der verlegte Bramfelder Dorfgraben ist zurzeit noch im Besitz des Vorhabenträgers für die Erschließung, der ihn auf Grundlage vertraglicher Regelungen und einer wasserrechtlichen Ausbaugenehmigung herstellte. Eine Übernahme durch das Bezirksamt erfolgt gemäß der Regularien eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nach erfolgter bautechnischer Abnahme und Fertigstellungspflege der Böschungen. Insofern ist der derzeitige Zustand insbesondere hinsichtlich der Vegetationsentwicklung noch nicht als abgeschlossen zu betrachten. Das weitere gewässerökologische Entwicklungspotenzial für den Bramfelder Dorfgraben ist im Rahmen der mit dem Bebauungsplan beschlossenen Flächenaufteilung gegeben. Hierzu tragen die Gliederung in Niedrigwasser- und Hochwasserbett, ein kiesiges Sohlsubstrat und der natürliche und durch Ansaaten erzielte Pflanzenaufwuchs bei. Dies vorausgeschickt teilt das Bezirksamt zu den Einzelpunkten des Beschlusses mit:

 

Zu 1.

Nach erfolgter Übernahme wird das Bezirksamt die Vergabe einer Bachpatenschaft anstreben. Sofern dann noch erforderlich wird in diesem Zuge die Böschungsvegetation mit standortgerechten Nachpflanzungen ergänzt.

 

Zu 2.

Die Anwohner*innen werden einbezogen mit dem Ziel, dort Wohnende für die weitere ökologische Entwicklung des Dorfgrabens zu gewinnen.

 

Zu 3., 4. und 5.:

Die Findlinge sind im Rahmen des Bodenaushubes der gesamten Erschließungsmaßnahme geborgen worden und werden durch den Vorhabenträger für die Gestaltung der Außenanlagen verwendet. Der Einbau der Findlinge in die Seebek ist von daher nicht möglich. In die Seebek wurden und werden dennoch durch die dort bestehende Bachpatenschaft an geeigneten Stellen Kiesschüttungen eingebracht.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n