21-0732

Öffentliche Toiletten am Bahnhof Rahlstedt barrierefrei nutzen? Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.09.2019 (Drs. 21-0179.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob ein öffentlich-rechtlicher Vertrag nach dem Hamburgischen Wegegesetz (HWG) zwischen dem Bezirksamt Wandsbek und der Sprinkenhof GmbH

zu den Toiletten im Eisenbahnviadukt besteht.

Die Verwaltung wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass der Bahnhof Rahlstedt eine barrierefreie öffentliche Toilette am Bahnhof Rahlstedt, durch Austausch der nicht barrierefreien Säulentoiletten der Firma Wall GmbH, erhält.

Die Verwaltung wird gebeten, mit dem Projektteam S4 Gespräche zu führen über den eventuellen Wegfall der öffentlichen Toilettenanlagen im Eisenbahnviadukt in der Bauphase und welche

Neuplanungen zu einer öffentlichen Toilettenanlagen bestehen, insbesondere für die Nutzung

durch die Marktbeschicker.

Die Verwaltung wird gebeten, nach dem Gespräch mit dem Projektteam S4, die Marktbeschicker von den Ergebnissen zu informieren und entsprechende Lösungen zu beraten.

Über die Ergebnisse ist der Regionalausschuss Rahlstedt zeitnah zu informieren.

 

Das Bezirksamt nimmt zu Absatz 1 wie folgt Stellung:

 

Es besteht ein öffentlich-rechtlicher Vertrag nach dem Hamburgischen Wegegesetz zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Bezirksamt Wandsbek, und der Sprinkenhof GmbH zu den Toiletten im Eisenbahnviadukt.

 

Die BWVI nimmt zu den Absätzen 2 – 4 wie folgt Stellung:

 

Zu Absatz 2.:

Die nicht barrierefreie Säulentoilette der Firma Wall GmbH am Bahnhof Rahlstedt soll im Jahr 2020 durch eine barrierefreie ersetzt werden. Derzeit laufen Überlegungen über den Standort, da die neue barrierefreie Toilette mehr Raum in Anspruch nehmen wird.

 

Zu Absatz 3. und 4.:

Der Teil des Tunnels, in dem sich die öffentliche Toilette und die Toiletten der Marktbeschicker befinden, ist nach derzeitigem Planungsstand baulich nicht von der Maßnahme der S4 betroffen. Die S4-Maßnahme umfasst die Herstellung einer neuen barrierefreien Wegeverbindung vom Doberaner Weg über den Bahnsteigzugang bis zum ZOB Amtsstraße. Bauphasenpläne für diese Umbaumaßnahme liegen derzeit noch nicht vor. Zunächst wird das Planrecht über ein Planfeststellungsverfahren angestrebt.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

keine Anlage/n