Öffentliche Toiletten am Bahnhof Rahlstedt barrierefrei nutzen? Antrag der CDU-Fraktion
Mit Drucksache 21-0068 wurde die Bezirksversammlung über die Standortentwicklung der öffentlichen Toiletten in Hamburg informiert. Über den Standort Rahlstedt soll ab 2020 entschieden werden, ob die bisher noch nicht barrierefreien Säulentoiletten der Firma Wall GmbH ausgetauscht oder wegfallen soll. Der Standort wird von der BUE und SRH kritisch gesehen. Es wird auf die öffentliche Toilettenanlage im Eisenbahnviadukt hingewiesen.
Bei einer Begehung durch das Bezirksamt, wegen einer Beschwerde eines Kunden im Rahmen der Barrierefreiheit zur Beschilderung der öffentlichen Toilettenanlage, wurde festgestellt, dass der Weg über die Rampe auf der Ostseite des Tunnels aufgrund des hohen Gefälles (mehr als 6%) nicht barrierefrei sei. Damit ist die Toilette im Tunnel von der östlichen Seite zurzeit nicht barrierefrei erreichbar.
Im Rahmen des Ausbaus der S 4 sollen alle Durchgänge des Bahnhofs Rahlstedt baulich ersetzt werden. Damit ist voraussichtlich in der Bauzeit keine öffentliche Toilettenanlage im Eisenbahnviadukt nutzbar.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss folgende Empfehlung für die Bezirksversammlung beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob ein öffentlich-rechtlicher Vertrag nach dem Hamburgischen Wegegesetz (HWG) zwischen dem Bezirksamt Wandsbek und der Sprinkenhof GmbH zu den Toiletten im Eisenbahnviadukt besteht.
Die Verwaltung wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass der Bahnhof Rahlstedt eine barrierefreie öffentliche Toilette am Bahnhof Rahlstedt, durch Austausch der nicht barrierefreien Säulentoiletten der Firma Wall GmbH, erhält.
Die Verwaltung wird gebeten, mit dem Projektteam S4 Gespräche zu führen über den eventuellen Wegfall der öffentlichen Toilettenanlagen im Eisenbahnviadukt in der Bauphase und welche Neuplanungen zu einer öffentlichen Toilettenanlagen bestehen, insbesondere für die Nutzung durch die Marktbeschicker.
Die Verwaltung wird gebeten, nach dem Gespräch mit dem Projektteam S4, die Marktbeschicker von den Ergebnissen zu informieren und entsprechende Lösungen zu beraten.
Über die Ergebnisse ist der Regionalausschuss Rahlstedt zeitnah zu informieren.
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