21-0366

Nutzung von Räumen durch politische Parteien Kleine Anfrage vom 02.10.2019

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Laut Dienstanweisung „Nutzungsentgelte der Bezirksämter“ werden Räume in Schulen, Hamburg-Häusern, Jugendfreizeitstätten, Dienstgebäuden u.ä. zur Nutzung durch politische Parteien und deren Vertreter überlassen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:              11.10.2019

 

Vorbemerkung: Der Bürgersaal mit den dazu gehörigen Nebenräumen ist die Versammlungsstätte für die Bezirksversammlung Wandsbek, die Ausschüsse und Fraktionen.

Die Räumlichkeiten werden vom Bezirksamt Wandsbek verwaltet und stehen dem Bezirksamt zur Verfügung, soweit sie nicht von der Bezirksversammlung Wandsbek, den Ausschüssen und Fraktionen genutzt werden. Die Fraktionen nutzen die Räume regelhaft für Sitzungsvorbereitungen, Fraktionssitzungen und Fraktionsvorstandssitzungen. Reichen die Räume und Nebenräume des Bürgersaals aufgrund der Anzahl der in der Bezirksversammlung vertretenden Fraktionen nicht aus, werden weitere Räume in den Dienstgebäuden bereitgestellt. Eine Übersicht hierüber wird nicht geführt.

Darüber hinaus werden Diensträume u.a. auch an politische Parteien gemäß Dienstanweisung Nutzungsentgelte der Bezirksämter vermietet. Für die Jahre 2018 und 2019 ergibt sich folgende Übersicht:

1. An welchen der oben genannten Einrichtungen wurden Räume in den Jahren 2018 und 2019 an politische Parteien und deren Vertreter überlassen?

Bitte gliedern Sie auf nach Raumgrößen

A: unter ca. 100m²

B: über ca. 100m²

Siehe dazu Anlage 1.

 

Anhänge

 

Eine Anlage       

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