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Nutzung einer Teilfläche Poppenbüttler Berg/Ohlendieck (Flurstück 6540, Poppenbüttel) als Standort für die öffentliche Unterbringung - Stellungnahme der SPD- und Grünen Fraktion gemäß § 28 BezVG

Sitzungsvorlage

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Wandsbek bekennt sich zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung für Menschen, die zu uns vor Verfolgung, Krieg und Hunger fliehen, vernünftige Wohnunterkünfte zur Verfügung zu stellen. Grundsätzlich ist die Bezirksversammlung der Auffassung, dass der Stadtteil Poppenbüttel aufgrund seiner sozialen Zusammensetzung gut dazu in der Lage ist, die notwendige Aufgabe der Integration zu leisten. Nachdem die Fläche am Poppenbüttler Berg/Ohlendieck erstmalig für die öffentlich-rechtliche Unterbringung im Gespräch war, wurde von Seiten der Regierungskoalition hierzu Zustimmung signalisert. Darüber hinaus gediehen erste Überlegungen, an dieser Stelle nicht nur provisorische Bauten für einen kürzeren Zeitraum zu planen, sondern Festbauten zu plane, die eine langfristige Integration in den Stadtteil ermöglichen. Deshalb hat der Planungsausschuss der Bezirksversammlung  bereits am 30.6.15 den Aufstellungbeschluss für den Bebauungsplan Poppenbüttel 43 für 160-170 WE für den Zweck der öffentlich-rechtlichen Unterbringung beschlossen. Mit Zuspitzung der extrem angespannten Situation in der Unterbringung Mitte des Jahres und der Aufforderung des Senates an die Bezirke, Flächen für insgesamt 800 WE pro Bezirk für die öffentliche Unterbringung zu benennen, hat die Bezirksversammlung Wandsbek die betroffene Fläche am Poppenbüttler Berg/Ohlendieck mit Beschluss vom 17.09.15 dem Senat für den schnellen Wohnungsbau für Flüchtlinge mit insgesamt 300 WE vorgeschlagen. Der Senat ist diesem Vorschlag mit Beschluss vom 3.11.15 gefolgt und plant nun gemeinsam mit Fördern & Wohnen AöR (F&W)  auf der Fläche 300 Wohnungen für Flüchtlinge zu errichten.

 

Die Kommunikation dieser Entwicklung in den Stadtteil Poppenbüttel ist aufgrund der mehrmaligen Planungsänderungen und der vielen verschiedenen Akteure alles andere als optimal gelaufen. Obwohl bereits zwei Informationsveranstaltungen des Bezirksamtes in Zusammenarbeit mit den betroffenen Fachbehörden stattgefunden haben, besteht im Stadtteil immer noch erhebliche Unsicherheit darüber, was für welchen Zeitraum genau geplant ist. Die Regierungskoalition ist bemüht, diese Unsicherheit in zahlreichen Gesprächen und schriftlichen Stellungnahmen abzubauen.

 

Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung der Fachbehörde, nun doch noch vor dem Beginn des festen Wohnungsbaus für Flüchtlinge auf einem Teil der Fläche Modulbauten zu errichten, die dann sukzessive den Festbauten weichen sollen, im Stadtteil sehr schwierig zu vermitteln. Der Beschluss des Senats sieht vor, dass die insgesamt 5.600 festen Wohnungen für Flüchtlinge bis zum Ende des Jahres 2016 errichtet werden sollen. Die Bezirksversammlung Wandsbek hat mit ihrem Beschluss vom 17.09.15 frühzeitig Flächenvorschläge für den schnellen Wohnungsbau zugeliefert. Es ist daher unverständlich, dass der Senat gemäß Anhörungsschreiben nun davon ausgeht, dass „die Modulbauten (...) der heranrückenden Wohnungsbebauung in 2017 weichen“ werden. Hier drängt sich die Sorge auf, dass die Modulbauten den festen Wohnungsbau für Flüchtlinge verzögern werden.

 

Abgesehen von diesen grundsätzlichen Überlegungen bittet die Bezirksversammlung Wandsbek die zuständige Fachbehörde darum, in Abstimmung mit F&W dafür Sorge zu tragen, dass

 

  1. um eine Verzögerung des festen Wohnungsbaus zu vermeiden, bereits bei der Erstellung der Modulbauten sowie der hierzu gehörenden Erschließung keine Tatsachen geschaffen werden, die eine schnelle Realisierung der Festbauten behindern. Hierzu bedarf es einer engen Abstimmung zwischen BASFI, Bezirk, F&W sowie der BSW;
  2. beim sukzessiven Abbau der Modulbauten die Menschen direkt in die Festbauten umziehen können, so dass niemand nach ersten Integrationsschritten wieder aus seinem Umfeld gerissen wird;
  3. F&W bereits nach Erreichung der Vorweggenehmigungsreife des Bebauungsplans in dann bereits bestehenden Festbauten im Rahmen der Fluktuation eine gemischte Belegung mit anderen Wohnberechtigten des regulären sozialen Wohnungsbaus anstrebt;
  4. die integrationsbereite Bevölkerung an den Planungen für die schrittweise Verwirklichung der Festbauten weitestgehend beteiligt wird. Die zukünftigen Beschlüsse des Hauptausschusses,  der Bezirksversammlung, sowie die Ergebnisse des geplanten Workshops zum Bebauungsplan Poppenbüttel 43 hierzu sind zu beachten und soweit wie möglich umzusetzen.

 

 

Petitum/Beschluss

Zur Beschlussfassung

 

Anhänge

keine Anlage/n