21-0045

Nutzung der Schule Lienaustraße Beschluss der Bezirksversammlung vom 09.05.2019 (Drs. 20-7589)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

In der Sache bzgl. der Nutzung der Schule Lienaustraße werden die zuständigen Fachbehörden gebeten,

  1. dem zuständigen Fachausschuss, hilfsweise dem Hauptausschuss einen Bericht über den Sachstand hinsichtlich der schulischen Nutzung des Schulgebäudes Lienaustraße oder einer Nachnutzung für soziale Zwecke vorzulegen.
  2. zu prüfen, welche Träger für eine ggf. erforderliche Nachnutzung infrage kommen und hierbei besonders den Verein Kubiz zu berücksichtigen.
  3. Die Bezirksversammlung bekräftigt ihre Beschlüsse zur Nutzung des Gebäudes als Schulstandort.

 

 

Stellungnahme der Finanzbehörde:

 

Nach Auskunft der Behörde für Schule und Berufsbildung wurde der Standort Lienaustraße zum 1. August 2016 als Schulstandort aufgegeben. Das Gebäude ist abgemietet und fällt somit nicht mehr in die Zuständigkeit der für Bildung zuständigen Behörde.

Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) hat mit der Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg mbH (steg) einen externen Projektentwickler beauftragt, ein Gesamtkonzept für das Gesamtareal der bebauten und unbebauten Immobilien zu entwickeln, das insbesondere auch Belange des Stadtteils und des Sports berücksichtigen soll. Da die unbebauten Flächen im planerischen und wirtschaftlichen Kontext mit einer Nachnutzung der Schule stehen, hat die Abstimmung der Bebaubarkeit parallel zu erfolgen. Dazu steht die steg derzeit mit unterschiedlichen Akteuren im konkreten Austausch. Gleichzeitig steht die steg im Gespräch mit den örtlich ansässigen Einrichtungen - u.a. auch mit dem Verein Kubiz -, um ein Nachnutzungskonzept für soziale Zwecke zu entwickeln.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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