21-1961

Niewischgraben - Prüfung des Zustandes und ggf. Mängelbeseitigung Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.12.2019 (Drs. 21-0642.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung wird gebeten,

  1. Die zuständigen Behörden mit der Prüfung des Zustandes zu beauftragen und ggf. vorhandene Mängel zu beseitigen und
  2. anschließend den Regionalausschuss zu informieren.

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Der Niewischgraben verläuft südöstlich der Haldesdorfer Straße teilweise auf Privatgrundstücken und auf verpachteten Flächen im Allgemeinen Grundvermögen der Freien und Hansestadt Hamburg.

 

Das Bezirksamt hat in seiner Funktion als Wasserbehörde einen Ortstermin mit der Verwalterin der Fläche zur Mängelfeststellung durchgeführt. Die Ursache für die Behinderung des Wasserabflusses wurde im Bereich eines mit Brombeeren überwucherten Pachtgrundstückes ausgemacht.

 

Die Verwalterin wird nach Vollzug der inzwischen ausgesprochenen Kündigung des Pachtvertrages im Herbst 2020, einhergehend mit dem Ende der Brutzeit,  einen Gartenbaubetrieb mit der Herrichtung des Geländes und des Niewischgrabens beauftragen und das Bezirksamt über die Fertigstellung informieren.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n    

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