Niewischgraben - Prüfung des Zustandes und ggf. Mängelbeseitigung Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.12.2019 (Drs. 21-0642.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten,
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Der Niewischgraben verläuft südöstlich der Haldesdorfer Straße teilweise auf Privatgrundstücken und auf verpachteten Flächen im Allgemeinen Grundvermögen der Freien und Hansestadt Hamburg.
Das Bezirksamt hat in seiner Funktion als Wasserbehörde einen Ortstermin mit der Verwalterin der Fläche zur Mängelfeststellung durchgeführt. Die Ursache für die Behinderung des Wasserabflusses wurde im Bereich eines mit Brombeeren überwucherten Pachtgrundstückes ausgemacht.
Die Verwalterin wird nach Vollzug der inzwischen ausgesprochenen Kündigung des Pachtvertrages im Herbst 2020, einhergehend mit dem Ende der Brutzeit, einen Gartenbaubetrieb mit der Herrichtung des Geländes und des Niewischgrabens beauftragen und das Bezirksamt über die Fertigstellung informieren.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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