20-6991

Neuwahl des Jugendhilfeausschusses Wandsbek

Beschlussvorlage

Sachverhalt

Der Jugendhilfeausschuss Wandsbek hat sich in der Sitzung am 13.02.19 zu der Vorlage  der Verwaltung beraten, das Anschreiben an die Trägerschaft um den Passus aus dem AG SGB VIII § 3 Abs. 1 Nr. 2 „Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind entsprechend der Bedeutung ihrer Arbeit für die Jugendhilfe im Bezirk angemessen zu berücksichtigen.“ ergänzt und einstimmig beschlossen.

Für die Neuwahl des Jugendhilfeausschusses ist folgende Zeitplanung vorgesehen:

  • Versand der Schreiben an die im Bezirk Wandsbek tätigen regionalen Träger der freien Jugendhilfe, Jugendverbände und Wohlfahrtsverbände in Hamburg am 10.04.19
  • Bezirkswahlen am 26.05.2019
  • Frist zur Einreichung der Vorschläge bis 29.05.19
  • Konstituierende Sitzung der Bezirksversammlung am 20.06.2019

Um für die kommende Legislaturperiode bei einer notwendigen zeitaufwendigen Nachwahl auf die Vorschlagsliste dieser Ausschreibung zurückgreifen zu können, schlägt die Verwaltung vor, den grau hinterlegten Passus in dem Anschreiben aufzunehmen, s. Anlage.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

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