Neuwahl des Jugendhilfeausschusses Wandsbek
Der Jugendhilfeausschuss Wandsbek hat sich in der Sitzung am 13.02.19 zu der Vorlage der Verwaltung beraten, das Anschreiben an die Trägerschaft um den Passus aus dem AG SGB VIII § 3 Abs. 1 Nr. 2 „Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind entsprechend der Bedeutung ihrer Arbeit für die Jugendhilfe im Bezirk angemessen zu berücksichtigen.“ ergänzt und einstimmig beschlossen.
Für die Neuwahl des Jugendhilfeausschusses ist folgende Zeitplanung vorgesehen:
Um für die kommende Legislaturperiode bei einer notwendigen zeitaufwendigen Nachwahl auf die Vorschlagsliste dieser Ausschreibung zurückgreifen zu können, schlägt die Verwaltung vor, den grau hinterlegten Passus in dem Anschreiben aufzunehmen, s. Anlage.
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
Anschreiben
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